Politik in Niedersachsen: Kommunen-Förderung
Hannover () – Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Förderung der kommunalen Infrastruktur aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Wie die Staatskanzlei mitteilte, soll der Entwurf direkt in die Ausschussberatung überwiesen werden.
Mit dem Gesetz stellt das Land den Kommunen insgesamt 4,7 Milliarden Euro in einem digitalen und bürokratiearmen Verfahren zur Verfügung.
Die Mittel können für Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Straßen oder Freibäder eingesetzt werden. Alle niedersächsischen Kommunen mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden erhalten ein individuelles Budget.
Die Verteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl und dem Anteil der Schlüsselzuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz. Gemeinden und Samtgemeinden erhalten 55 Prozent der Mittel, Landkreise und kreisfreie Städte 45 Prozent.
Jede Gemeinde erhält einen Sockelbetrag von 1,5 Millionen Euro; die jeweiligen Budgets sind einer Anlage zum Entwurf zu entnehmen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens bezeichnete die Mittel als wichtige zusätzliche Unterstützung für Städte, Gemeinden und Landkreise.
Gerade in finanziell herausfordernden Zeiten stärke das Land damit die kommunale Handlungsfähigkeit. Neben den Mitteln aus dem Bundessondervermögen stehen den Kommunen aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen derzeit 600 Millionen Euro zur Verfügung.
400 Millionen Euro wurden bereits 2025 ausgezahlt, weitere 200 Millionen Euro stehen seit Anfang 2026 zum Abruf bereit.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Daniela Behrens
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Niedersächsische Landesregierung, Staatskanzlei, Landtag, Ausschüsse, Bund, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, Kommunen, Gemeinden, Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte, Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz, Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens, Innenministerium, Pakt für Kommunalinvestitionen
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Dienstag statt (genaueres Datum nicht erwähnt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hannover (Niedersachsen), Niedersachsen
Worum geht es in einem Satz?
Niedersachsen hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Förderung kommunaler Infrastruktur aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ mit insgesamt 4,7 Milliarden Euro zur Beratung in den Landtag freigegeben, sodass Kommunen je nach Einwohnerzahl Budgets für Investitionen wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Straßen erhalten (mit Sockel von 1,5 Mio. Euro), wobei die Maßnahmen im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2042 umgesetzt werden sollen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Freigabe eines Gesetzentwurfs der niedersächsischen Landesregierung zur Förderung der kommunalen Infrastruktur aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Einbringung in den Landtag am Dienstag
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bereitstellung von insgesamt 4,7 Milliarden Euro zur Förderung kommunaler Infrastruktur in einem digitalen und bürokratiearmen Verfahren
- Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Straßen oder Freibäder werden ermöglicht
- Jede niedersächsische Kommune erhält ein individuelles Budget mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden
- Verteilung der Mittel nach Einwohnerzahl und Anteil der Schlüsselzuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz
- Gemeinden und Samtgemeinden erhalten 55 Prozent der Mittel, Landkreise und kreisfreie Städte 45 Prozent
- Auszahlung und Verfügbarkeit zusätzlicher Bundesmittel ergänzen bestehende Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen
- Kommunale Handlungsfähigkeit wird insbesondere in finanziell herausfordernden Zeiten gestärkt
- Förderfähige Investitionsmaßnahmen können ab dem 1. Januar 2025 begonnen und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Innenministerin Daniela Behrens bezeichnete die Mittel als „wichtige zusätzliche Unterstützung“ für Städte, Gemeinden und Landkreise.
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