Digitalbeleg soll Bonpflicht in Deutschland ablösen

Digitalbeleg soll Bonpflicht in Deutschland ablösen

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Wirtschaft: Bonpflicht und Digitalbeleg in Deutschland

() – Die seit Januar 2020 in geltende Bonpflicht auch für Kleineinkäufe soll entfallen. Stattdessen sollen Händler und andere Betriebe von 2028 an verpflichtet werden, ihren Kunden einen Digitalbeleg zum Abruf anzubieten. Das ergibt sich aus einem neuen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), über den die FAZ berichtet.

Abweichend von früheren Überlegungen sieht dieser nun doch keine Übergangsregelung mit einer sogenannten Bagatellgrenze vor. Zeitweilig hatte das Ministerium erwogen, Rechnungen mit Beträgen von weniger als 30 vorübergehend ganz von der Bonpflicht auszunehmen, bis dann zu einem späteren Zeitpunkt die neue digitale „Bereitstellungspflicht“ greift. Diese können Händler etwa dadurch erfüllen, dass ihre Kasse nach dem Bezahlen auf einem Kundenbildschirm einen „QR-Code“ anzeigt, mit dem sich der Beleg abrufen lässt.

Derselbe Gesetzentwurf sieht überdies vor, eine strengere Kassenpflicht für und Selbständige einzuführen. Wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielt und seine Einnahmen nicht ausschließlich auf dem Überweisungsweg erhält, muss dafür demnach künftig im Grundsatz eine zertifizierte Kasse mit Datenschnittstelle zur Finanzverwaltung haben.

Klingbeils Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung zur Vorbereitung eines Kabinettsbeschlusses.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Lars Klingbeil

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), FAZ, Bundesregierung, Finanzverwaltung

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: ab 2028 (Einführung der Pflicht, einen Digitalbeleg zum Abruf anzubieten)
(Für den Gesetzentwurf selbst wird kein konkretes Datum genannt.)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der neue Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, die seit Januar 2020 geltende Bonpflicht für Kleineinkäufe in Deutschland abzu schaffen und Händler ab 2028 stattdessen zum Anbieten eines digitalen Belegs sowie – für umsatzstarke Unternehmen und Selbständige – zu einer strengeren, zertifizierten Kassenpflicht mit Datenschnittstelle zur Finanzverwaltung zu verpflichten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Wegfall der Bonpflicht für Kleineinkäufe in Deutschland
  • Einführung einer Verpflichtung ab 2028, einen Digitalbeleg zum Abruf anzubieten
  • Zeitweilige Überlegung einer Übergangsregelung mit Bagatellgrenze für Beträge unter 30 Euro

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik oder Öffentlichkeit beschrieben
  • Keine Reaktion von Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ende der Bonpflicht für Kleineinkäufe ab dem vorgesehenen Zeitraum
  • Verpflichtung der Betriebe ab 2028, einen Digitalbeleg zum Abruf anzubieten
  • Wegfall einer Übergangsregelung mit Bagatellgrenze
  • Möglichkeit der Belegbereitstellung über QR-Code nach dem Bezahlen
  • Einführung einer strengeren Kassenpflicht für Unternehmen und Selbständige
  • Grundsätzliche Pflicht zur Nutzung zertifizierter Kassen mit Datenschnittstelle für bestimmte Umsatzgrenzen
  • Kabinettsbeschluss als nächste Verfahrensstufe nach der regierungsinternen Ressortabstimmung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es wird die Position von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) genannt, indem sein Gesetzentwurf bzw. seine Ausgestaltung der Bonpflicht beschrieben wird.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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