Berlin: Verschärfungen im Sicherheitsrecht
Berlin () – Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, werden die Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder lauter.
„Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Susanne Hierl (CSU), im RBB-Inforadio. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dieses bezieht sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln sowie das Thema Präventivhaft.
Zum Jugendstrafrecht sagte Hierl, dass man zum Beispiel sagen könnte, dass beim Anschluss an eine terroristische Vereinigung eine sogenannte Entwicklungsunreife nicht mehr gegeben sei. Dann könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Auch das Thema Bewährungsstrafen könne man angehen, sodass es für bestimmte Taten keine solche Strafe mehr gebe.
Zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Gefährdern sagte Hierl: „Da müssen wir noch mal genauer draufschauen, ob das für jeden Fall sinnvoll ist, aber darüber nachzudenken ist auf jeden Fall ein guter Ansatz.“ Darüber hinaus seien einheitliche Regeln für eine Präventivhaft nötig. Bayern könne hier ein Vorbild sein, so Hierl.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings begrüßte die Vorschläge von Dobrindt zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ebenfalls. „Die Vorschläge von Alexander Dobrindt haben meine volle Unterstützung. Insbesondere das Jugendstrafrecht darf nicht dazu führen, dass der Staat uns schutzlos lässt vor hochgefährlichen und oft bereits volljährigen Tätern“, sagte Krings der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Er halte es daher zusätzlich für notwendig, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Mit Blick auf den CSD-Anschlag sagte Krings, auf den Täter sei bei seiner früheren Verurteilung in Berlin mit großer Selbstverständlichkeit Jugendstrafrecht angewandt worden, obwohl er bei der Tat bereits 20 Jahre alt gewesen sei, sich systematisch radikalisiert habe und mit hoher krimineller Energie mehrmals Ausreiseversuche durchgeplant und unternommen habe. Dies zeuge eben nicht von einer „Entwicklungsverzögerung“, sondern sei ein Beispiel für die Schieflage in der jugendgerichtlichen Praxis. Der Gesetzgeber müsse darauf eine klare Antwort geben. Die Volljährigkeit im Zivilrecht müsse künftig auch mit der vollen Verantwortlichkeit im Strafrecht einhergehen, so der Unionsfraktionsvize.
Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Berliner CSD war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, für die ihm eine sogenannte „Vorbewährung“ zugestanden wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe, gefordert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt, Susanne Hierl, Günter Krings
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CSU, Unionsfraktion, RBB-Inforadio, CDU, Alexander Dobrindt, Susanne Hierl, Günter Krings, dts Nachrichtenagentur, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Berlin, Bayern, CSD, Christopher Street Day
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin) fand am 26.07.2026 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD fordern Unionspolitiker ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder, unter anderem durch Anpassungen beim Jugendstrafrecht, den Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie einheitliche Regeln für Präventivhaft.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat als Grund für die Verurteilung im Mai
- Anwendung von Jugendstrafrecht trotz Volljährigkeit bei der Tat, obwohl der Täter bereits 20 Jahre alt war
- Systematische Radikalisierung sowie geplante und unternommene Ausreiseversuche mit hoher krimineller Energie
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder wurden lauter
- Susanne Hierl (Unionsfraktion CSU) begrüßte die angekündigten Maßnahmen als Beitrag zur Verhinderung künftiger Angriffe
- Günter Krings (CDU) begrüßte Dobrindts Vorschläge zur Verschärfung des Jugendstrafrechts
- Krings forderte zusätzlich, dass ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht angewendet wird
- Krings kritisierte, dass im konkreten Fall Jugendstrafrecht angewandt worden sei, obwohl der Täter zum Tatzeitpunkt bereits 20 Jahre alt war
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderungen nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder
- Anpassung der Anwendung des Jugendstrafrechts
- Möglichkeit der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht bei Anschluss an eine terroristische Vereinigung
- Überarbeitung von Regeln zu Bewährungsstrafen für bestimmte Taten
- Prüfung und verstärkte Nutzung elektronischer Fußfesseln bei Gefährdern
- Bedarf an einheitlichen Regeln für eine Präventivhaft
- Konsequente Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab dem 18. Lebensjahr
- Forderung nach klarer gesetzgeberischer Antwort auf Fehlentwicklungen in der jugendgerichtlichen Praxis
- Abgleich der zivilrechtlichen Volljährigkeit mit voller strafrechtlicher Verantwortlichkeit
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Susanne Hierl sowie Alexander Dobrindt und Günter Krings werden mit Stellungnahmen/Reaktionen zu einem Sicherheitspaket bzw. zur Verschärfung des Jugendstrafrechts zitiert.
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