Politik: AfD-Kandidatur im Landkreis Lüneburg
Lüneburg () – Der Landesvorsitzende der AfD Niedersachsen, Ansgar Schledde, hat den Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg als politische Willkür bezeichnet. Das hat Schledde am Mittwoch mitgeteilt.
Schledde zufolge wäre der Ausschluss Bothes von der Wahl am 13. September aufgrund einer angeblich fehlenden Verfassungstreue ein „schwerer Eingriff in die Demokratie“.
Bothe sei seiner Ansicht nach ein loyaler und integrer Politiker, der fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Der Versuch, ihn mit Einschätzungen des Verfassungsschutzes und ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen von der Wahl auszuschließen, sei Teil einer systematischen Kampagne gegen die AfD, behauptete Schledde.
Die Bürger im Landkreis Lüneburg hätten ein Recht darauf, frei über ihren Landrat zu entscheiden.
Schledde forderte die Kreiswahlleitung und das Innenministerium auf, die Kandidatur von Stephan Bothe unverzüglich zuzulassen. Die AfD werde sich gegen den Vorgang mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ansgar Georg Schledde (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ansgar Georg Schledde, Stephan Bothe
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD Niedersachsen, AfD, Landratswahl, Landkreis Lüneburg, Verfassungsschutz, Grundgesetz, Kreiswahlleitung, Innenministerium, Landrat, Demokratie, Wahlleitung
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg) fand am 13. September statt.
Zusätzlich erwähnt: Schledde teilte das am Mittwoch mit (ohne konkretes Datum).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Lüneburg, Landkreis Lüneburg (Niedersachsen)
Worum geht es in einem Satz?
Der Landesvorsitzende der AfD Niedersachsen, Ansgar Schledde, bezeichnete den Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg als „politische Willkür“ und forderte die sofortige Zulassung der Kandidatur, da er darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Demokratie sowie eine systematische Kampagne gegen die AfD sieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ausschluss des AfD-Kandidaten Stephan Bothe von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg wegen angeblich fehlender Verfassungstreue
- Begründung mit Einschätzungen des Verfassungsschutzes ohne konkrete Straftaten oder Verurteilungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- AfD Landesvorsitzender Ansgar Schledde bezeichnet den Ausschluss Bothes als politische Willkür
- Schledde behauptet, es handele sich um einen systematischen Kampagne gegen die AfD
- Schledde sagt, es gebe keinen konkreten Nachweis für Straftaten oder Verurteilungen und verweist auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes
- Schledde fordert Kreiswahlleitung und Innenministerium zur unverzüglichen Zulassung auf
- Schledde kündigt an, die AfD werde sich mit allen rechtlichen Mitteln wehren
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einschätzung als schwerer Eingriff in die Demokratie
- Einfluss auf die freie Entscheidung der Bürger bei der Landratswahl
- Aufforderung an Kreiswahlleitung und Innenministerium zur unverzüglichen Zulassung der Kandidatur
- Einsatz rechtlicher Mittel durch die AfD zur Abwehr des Vorgehens
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja—im Artikel wird eine Stellungnahme von Ansgar Schledde (AfD Niedersachsen) zitiert, der den Ausschluss von Stephan Bothe als „politische Willkür“ bezeichnet und fordert, ihn „unverzüglich“ zuzulassen.
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