Justiz in NRW: Taschenkontrollen (Panorama)
Düsseldorf () – Die landesweiten Taschenkontrollen bei Bediensteten der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten finden bislang noch nicht statt. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Informationen aus dem Justizministerium.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte die Kontrollen nach mutmaßlichen Korruptionsfällen in der JVA Rheinbach angekündigt.
Falls und wenn sie eingeführt werden, sollen sie nicht täglich alle Beschäftigten betreffen, sondern an jeweils zwei Tagen pro Woche stichprobenartig erfolgen.
Dem Ministerium zufolge ist für die Einführung der Kontrollen ein Mitbestimmungsverfahren vorgeschrieben. Der zugrundeliegende Rahmenerlass sei dem Hauptpersonalrat am 20. Juli übersandt worden, hieß es.
Dem Erlass nach seien „unangekündigte Kontrollen der Bediensteten beim Zugang zur Anstalt“ geplant, und zwar „eine Sichtkontrolle der mitgeführten Taschen und der Taschen an der Bekleidung unter Zuhilfenahme von Metallsonden“. Die Kontrollen fänden an zwei nicht angekündigten Tagen je Kalenderwoche statt, teilte das Ministerium der Zeitung weiter mit.
Die zu kontrollierenden Bediensteten würden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Die Maßnahme solle bis auf Weiteres gelten. Nach einem halben Jahr finde eine Evaluierung statt, so die Information aus dem Ministerium.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizvollzugsbeamter (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Benjamin Limbach
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Rheinische Post, Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Hauptpersonalrat, NRW-Justizminister Benjamin Limbach, Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Grüne, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:20. Juli (Rahmenerlass wurde dem Hauptpersonalrat am 20. Juli übersandt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen (NRW-Justizvollzugsanstalten), JVA Rheinbach
Worum geht es in einem Satz?
Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ aus NRW finden die von NRW-Justizminister Benjamin Limbach angekündigten landesweiten Taschenkontrollen in Justizvollzugsanstalten derzeit noch nicht statt, wären aber bei Einführung nur stichprobenartig an zwei Tagen pro Woche geplant und unterliegen einem Mitbestimmungsverfahren.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mutmaßliche Korruptionsfälle in der JVA Rheinbach
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktionen von Politik Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Falls und wenn eingeführt werden, sollen die Taschenkontrollen nicht täglich alle Beschäftigten betreffen, sondern stichprobenartig an jeweils zwei Tagen pro Woche erfolgen
- Die Kontrollen sind als unangekündigte Kontrollen beim Zugang zur Anstalt vorgesehen
- Geplant ist eine Sichtkontrolle der mitgeführten Taschen und der Taschen an der Bekleidung mithilfe von Metallsonden
- Die betroffenen Bediensteten sollen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden
- Die Maßnahme soll bis auf Weiteres gelten
- Nach einem halben Jahr soll eine Evaluierung stattfinden
- Für die Einführung ist ein Mitbestimmungsverfahren vorgeschrieben
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird eine Reaktion/Position der Organisation „Justizministerium“ bzw. „Dem Ministerium zufolge“ zitiert (Informationen zur geplanten Einführung und zum Mitbestimmungsverfahren der Kontrollen).
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