Gesellschaftliche Diskussion zum Selbstbestimmungsgesetz in Berlin
Berlin () – Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG).
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günter Krings (CDU), sagte der „Rheinischen Post“: „Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben.“ Wenn sich der Geschlechtseintrag durch eine bloße Erklärung beim Standesamt ändern lasse, ohne unabhängige Beratung und ohne Begutachtung, verliere „ein so weitreichender Schritt das Gewicht“, das ihm zukomme. Bei der Evaluation komme es auf zwei Dinge an: „Über einen so grundlegenden Schritt dürfen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in einer von Unsicherheit geprägten Lebensphase nicht ohne fachliche Beratung entscheiden. Und zweitens: Der Schutz von Frauen muss gewährleistet bleiben, gerade in Räumen, die bewusst Frauen vorbehalten sind.“ Krings fordert außerdem, dass „Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden über eine Änderung von Namen und Geschlechtseintrag nicht automatisch unterrichtet werden“.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, sagte der Zeitung hingegen: „Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz.“ Sollte die offizielle Evaluation Änderungsbedarf ergeben, schaue man sich das ergebnisoffen an. Das Selbstbestimmungsgesetz sei kein Ausdruck von Kulturkampf, sondern habe staatliche Diskriminierung beseitigt. Die hohen Zahlen bei den Änderungseinträgen wertete sie als ein Zeichen dafür, dass Menschen ihr Leben dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes nun selbstbestimmter gestalten könnten.
Im vergangenen Jahr ließen 15.688 Personen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Rund 42 Prozent der Betroffenen ließen 2025 ihren Eintrag von weiblich zu männlich ändern, 27 Prozent von männlich zu weiblich. 20 Prozent ließen ihren Eintrag von weiblich zu divers umtragen, 9 Prozent änderten ihren Eintrag von männlich zu divers. Sie identifizieren sich also gar nicht oder nicht eindeutig mit einem der binären Geschlechter.
Seit November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), durch das Menschen das Geschlecht im Pass ihrem realen Empfinden selbstbestimmt anpassen können. Insgesamt ließen bis Ende März dieses Jahres 28.364 Betroffene ihren Geschlechtseintrag anpassen. Bis Ende des Sommers soll das SBGG evaluiert werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest für das Selbstbestimmungsgesetz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Günter Krings, Carmen Wegge
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Union, SPD, CDU, Rheinische Post, Statistisches Bundesamt
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes, wobei die CDU strengere Regelungen fordert, während die SPD keine Anpassungen für nötig hält und das Gesetz als positives Mittel zur Selbstbestimmung sieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Uneinigkeit zwischen Union und SPD über Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes
- Besorgnis über Auswirkungen einer vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags
- Forderung nach fachlicher Beratung für Betroffene
- Schutz von Frauen in geschützten Räumen als zentrales Anliegen
- Hohe Anzahl an Geschlechtseintragsänderungen im Geburtenregister
- Selbstbestimmungsgesetz als Maßnahme zur Beseitigung staatlicher Diskriminierung
- Evaluation des Gesetzes geplant bis Ende des Sommers
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Union und SPD haben unterschiedliche Meinungen zu Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes
- Günter Krings (CDU) äußert Bedenken zur Änderung des Geschlechtseintrags ohne fachliche Beratung
- Krings fordert Schutz für Frauen in geschlechterseparierten Räumen
- Carmen Wegge (SPD) sieht keinen Änderungsbedarf, evaluiert aber Ergebnisse offen
- Selbstbestimmungsgesetz wird positiv bewertet; 15.688 Geschlechtseinträge 2022 geändert
- 42% der Änderungen von weiblich zu männlich, 27% von männlich zu weiblich
- 20% ändern von weiblich zu divers, 9% von männlich zu divers
- Gesetz gilt seit November 2024, Evaluation bis Ende des Sommers angekündigt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verlust des gewichtigen Charakters des Geschlechtseintrags
- Unsicherheit bei Kindern, Jugendlichen und Eltern ohne fachliche Beratung
- Notwendigkeit des Schutzes von Frauen in geschützten Räumen
- Keine automatische Benachrichtigung von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- Möglichkeit zur Evaluation und Anpassung des Gesetzes bei Bedarf
- Selbstbestimmteres Leben für Menschen durch das Selbstbestimmungsgesetz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel werden Stellungnahmen von Personen zitiert. Günter Krings (CDU) äußert Bedenken hinsichtlich der Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes und fordert fachliche Beratung, während Carmen Wegge (SPD) betont, dass derzeit kein Änderungsbedarf am Gesetz besteht.
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