Arbeitszeitgesetz: Reformen in Deutschland
Berlin () – Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes für einen Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.
Der Kernsatz des Vorschlags lautet: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ In der Begründung des Referentenentwurfs wird dazu erläutert, dass Betriebe dann von einer maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximale Wochenarbeitszeit wechseln können, wenn ihre Tarifverträge das zulassen.
SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Dagegen hatten die Gewerkschaften mit einer Kampagne zum Erhalt des Acht-Stunden-Tages mobil gemacht. Ein von der Koalition vorgeschalteter „Sozialpartnerdialog“ von Gewerkschaften und Arbeitgebern war ohne Ergebnis geblieben.
Der Entwurf knüpft die Flexibilisierung zudem an die Voraussetzung, dass „durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet wird.“
Bas will zudem die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung strenger fassen. Das Gesetz soll entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes umsetzen. „Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (…) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“ Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen dennoch möglich bleiben.
Im Arbeitszeitgesetz soll die erlaubte Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien von heute drei Stunden auf „bis zu fünf Stunden mit der Herstellung und bis zu weiteren drei Stunden mit dem Ausliefern von am selben Tag zum Verkauf kommenden Waren“ erweitert werden. Öffentlichen Bibliotheken soll erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen im Artikel sind: Bärbel Bas.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bärbel Bas, SPD, Politico, SPD, Union, Gewerkschaften, Sozialpartnerdialog, Europäischen Gerichtshof, Bundesarbeitsgericht.
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Arbeitsministerin Bärbel Bas plant, die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes durch die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Arbeitszeit zu Tarifverträgen zu koppeln, wobei gleichzeitig striktere Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung und Regelungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer eingeführt werden sollen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Koalitionsvertrag von SPD und Union
- Ziel der Anpassung: Übergang von täglicher zu wöchentlicher Arbeitszeit
- Gewerkschaften mobilisieren gegen die Änderungen
- Ergebnisloser Sozialpartnerdialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Gesundheit von Arbeitnehmern im Gesetzesentwurf
- Strengere Pflichten zur Arbeitszeiterfassung implementiert
- Anpassung der Regelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit in Bäckereien und Bibliotheken
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Flexibilisierung der Arbeitszeiten
- Möglichkeit der wöchentlichen Arbeitszeitvereinbarung
- Maximaler Übergang von Tages- zu Wochenarbeitszeit
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- Elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit
- Erweiterung der erlaubten Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien
- Beschäftigung von Mitarbeitern in öffentlichen Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zitiert, die besagt, dass die Flexibilisierung der Arbeitszeit an Tarifverträge geknüpft werden soll.
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