Gesellschaft: Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen in Berlin
Berlin () – Die Unionsfraktion schließt sich den Plänen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auszuweiten.
Wer eine Vergewaltigung erlebt habe, brauche oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage sei, den Schritt zur Anzeige zu gehen, sagte Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der „Rheinischen Post“. Das sei keine Schwäche, sondern eine psychologische Realität sexueller Traumata. Eine längere Verjährungsfrist gebe Betroffenen den Raum, den sie brauchen, um sich zu diesem Schritt zu entschließen.
Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu einer „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel kritisierte der CDU-Politiker jedoch. Sexuelle Gewalt sei ein schweres Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft werden müsse. „Diesem Ziel kommen wir durch eine `Nur-Ja-heißt-Ja`-Regelung, wie sie Frau Justizministerin Hubig neuerdings vorschwebt, aber leider nicht näher.“ Grund dafür seien Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung, die durch eine Änderung von der „Nein-heißt-Nein“-Regel zu „Nur-Ja-heißt-Ja“ nicht gelöst werden könnten. Das Konsensprinzip schüre bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden könnten, so der CDU-Politiker. Sexuelle Übergriffe würden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen stattfinden. Ob Staatsanwaltschaft und Gerichte beweisen müssten, dass das Opfer Widerstand geleistet oder Ablehnung zu erkennen gegeben hat, oder ob es darum gehe, dass der Täter nachweislich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, ändere an dieser Beweissituation strukturell nichts.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Günter Krings (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Günter Krings, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Unionsfraktion, Justizministerin Stefanie Hubig, SPD, Rheinische Post, Frau Justizministerin Hubig, CDU
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Die Unionsfraktion unterstützt die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen zu verlängern, kritisiert jedoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu einer "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regel, da dies nicht zu einer effektiveren Strafverfolgung führen würde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Pläne zur Ausweitung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen
- Psychologische Realität sexueller Traumata
- Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung
- Diskussion um "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung
- Herausforderungen durch fehlende Zeugen bei sexuellen Übergriffen
- Unterschiedliche Auffassung über Konsensprinzip und dessen Auswirkungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Unionsfraktion unterstützt Pläne zur Ausweitung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen
- Günter Krings spricht von psychologischen Traumata, die eine Anzeige oft verzögern
- Längere Verjährungsfristen sollen den Betroffenen mehr Raum geben
- Kritik an "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regel durch Krings
- Betont, dass sexuelle Gewalt hart verfolgt und bestraft werden muss
- Änderung der Regelung löst keine Beweisprobleme bei Strafverfolgung
- Konsensprinzip schürt falsche Hoffnungen auf bessere Strafverfolgung
Welche Konsequenzen werden genannt?
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- Betroffene erhalten mehr Zeit, um Anzeige zu erstatten
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- Kritik an "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung
- Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung bleiben bestehen
- Hoffnungen auf bessere Strafverfolgung werden nicht eingelöst
- Beweissituation bleibt strukturell unverändert
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, zitiert, der betont, dass eine längere Verjährungsfrist den Betroffenen den nötigen Raum gibt, um den Schritt zur Anzeige zu gehen.
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