Union und SPD warnen AfD vor Verfassungsbruch in Sachsen-Anhalt

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Politik in Sachsen-Anhalt: AfD und Rechtsstaatlichkeit

Berlin/Magdeburg () – Für den Fall einer Regierungsübernahme der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Herbst rechnet der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, nicht mit einem verfassungswidrigen Umbau des Landes.

„Die AfD mag in Sachsen-Anhalt große Töne spucken, eine Politik gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik wird sie sich dabei weder leisten noch wird sie sie durchsetzen können“, sagte Krings (CDU) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Als letztes Mittel verwies Krings dabei auf das Grundgesetz: „Der Bundeszwang war in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nur ein theoretisches Instrument, und dabei wird es nach meiner Einschätzung bleiben. Aber es ist gut, dass es ihn als denkbare letzte Möglichkeit gibt“.

Artikel 37 GG erlaubt es der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bei Pflichtverletzungen eines Landes Maßnahmen zur Durchsetzung von Bundesrecht zu ergreifen.

Zwangsmittel beschränken sich dabei im Kern auf administrative und polizeiliche Maßnahmen.

„Politisch ist der Bundeszwang ultima ratio“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der noz. Der Bundeszwang dürfe aber „nicht von vornherein tabuisiert“ werden: „Er ist Instrument einer wehrhaften Verfassungsordnung“, so Wegge.

Krings wies mit Blick auf Sachsen-Anhalt zudem darauf hin, dass das Land „vom Länderfinanzausgleich abhängig und damit unmittelbar auf unseren Gesamtstaat angewiesen“ sei.

Gegenüber noz sagte Krings: „Die EU macht hier vor, dass man die Teilnahme an solchen Finanzsystemen durchaus auch an klare Rechtsstaatskriterien binden könnte“. Noch relevanter sei es, „dass ein mit mehreren Milliarden Euro verschuldetes Land stets auf eine grundsätzlich wohlwollende Bewertung der Kapitalmärkte angewiesen ist. Und diese Märkte werden auch auf den Umgang mit dem Rechtsstaat achten“, sagte der CDU-Rechtspolitiker.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Günter Krings, Carmen Wegge

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, CDU, SPD, Bundesrat, Bundesregierung, EU, Verfassungsordnung, Länderfinanzausgleich, Kapitalmärkte

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Worum geht es in einem Satz?

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, äußert sich skeptisch zur Möglichkeit eines verfassungswidrigen Umbaus Sachsen-Anhalts durch die AfD und betont die Bedeutung des Grundgesetzes sowie die Abhängigkeit des Landes vom Länderfinanzausgleich und der Kapitalmärkte bezüglich rechtsstaatlicher Kriterien.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Herbst
  • Potenzielle Regierungsübernahme der AfD
  • Äußerungen von Günter Krings (CDU)
  • Rechtsordnung der Bundesrepublik
  • Abhängigkeit Sachsens-Anhalt vom Länderfinanzausgleich
  • Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit für Kapitalmärkte
  • Möglichkeit von Maßnahmen gemäß Artikel 37 GG

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Günter Krings (CDU) äußert sich skeptisch gegenüber einer verfassungswidrigen Politik der AfD in Sachsen-Anhalt.
  • Er verweist auf das Grundgesetz als letzten Ausweg (Bundeszwang).
  • Carmen Wegge (SPD) unterstützt die Idee des Bundeszwangs als notweniges Instrument in der Verfassungsordnung.
  • Krings betont die finanzielle Abhängigkeit Sachsen-Anhalts vom Länderfinanzausgleich und der EU.
  • Kapitalmärkte werden auf den Rechtsstaat achten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine verfassungswidrigen Umbaumaßnahmen erwartet
  • Grundgesetz als letzte Instanz
  • Möglichkeit von Bundeszwang bei Pflichtverletzungen
  • Zwangsmittel beschränken sich auf administrative und polizeiliche Maßnahmen
  • Bundeszwang als Ultima Ratio betrachtet
  • Abhängigkeit Sachsen-Anhalts vom Länderfinanzausgleich
  • Notwendigkeit einer wohlwollenden Bewertung durch die Kapitalmärkte
  • Umgang mit dem Rechtsstaat beeinflusst die Kapitalmärkte

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Günter Krings, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, zitiert. Er äußert sich skeptisch zu einer verfassungswidrigen Politik der AfD und verweist auf die Möglichkeit des Bundeszwangs als letztes Mittel.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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