Hubig will Opfern häuslicher Gewalt schnelle Scheidung ermöglichen

Hubig will Opfern häuslicher Gewalt schnelle Scheidung ermöglichen

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Gesellschaft: Reformen zum Schutz von Gewaltopfern in Berlin

Berlin () – Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten. Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, „eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden“, heißt es in dem Dokument.

„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung.“

In Deutschland werden Ehen in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Situation für einen der Partner ansonsten eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde. Hubig präzisiert mit ihrem Gesetzentwurf die Bedingungen für eine Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres. Eine „unzumutbare Härte“ liegt demnach vor, wenn beispielsweise eine Ehefrau, die sich scheiden lassen will, oder ein mit ihr lebendes Kind von dem Mann „vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt“ worden ist.

Hubigs Vorstoß sieht zudem vor, dass die Opfer von häuslicher Gewalt bei Verfahren vor Familiengerichten gegenüber dem anderen Elternteil ihren Wohnort besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, wodurch ein gewalttätiger Ex-Partner Rückschlüsse auf die Wohnadresse ziehen kann. „Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass er im Gerichtsverfahren den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“, sagte Hubig. Betroffene von häuslicher Gewalt dürften nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten.

Die SPD-Politikerin will einführen, dass die Verfahren durch Einführung eines Wahlgerichtsstands künftig auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. „Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. Wer von häuslicher Gewalt betroffen sei, müsse sich auf den Schutz des Staates verlassen können. Die Familiengerichte hätten dabei eine „Schlüsselrolle“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 20.05.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig (SPD), Funke-Mediengruppe, Familiengerichte.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 20.05.2026.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant ein neues Gesetz, das Opfern häuslicher Gewalt eine schnellere Scheidung von ihren Partnern ermöglicht und gleichzeitig deren Wohnort bei Gerichtsverfahren schützt, um zusätzlichen Gefahren durch gewalttätige Ex-Partner vorzubeugen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zunahme häuslicher Gewalt in Deutschland
  • Notwendigkeit schnellerer rechtlicher Schritte für Opfer
  • Bedarf an besseren Schutzmaßnahmen für Betroffene
  • Mangel an gesetzlichen Regelungen für frühere Scheidungen
  • Risiken durch Offenlegung der Wohnadresse in Gerichtsverfahren
  • Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung im Eherecht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schnellerer Scheidungsprozess für Opfer häuslicher Gewalt
  • Möglichkeit der Scheidung ohne Ablauf des Trennungsjahres
  • Präzisierung der Bedingungen für frühere Scheidung
  • Besserer Schutz der Wohnorte von Opfern in Familiengerichtsverfahren
  • Möglichkeit, Verfahren am früheren Aufenthaltsort des Kindes durchzuführen
  • Erhöhung des staatlichen Schutzes für Betroffene von häuslicher Gewalt
  • Stärkung der Rolle der Familiengerichte beim Schutz von Opferrechten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert: Sie betont, dass Opfer von Gewalt sich ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können müssen und verlangt eine gesetzliche Klarstellung.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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