Unterstützung für darstellende Künste in Berlin
Berlin () – Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat neue Fördermöglichkeiten für die Darstellenden Künste und den Tanz ausgeschrieben. Wie die Behörde mitteilte, können sich Theater, Gruppen und Einzelkünstler bis zum 30. Juni 2026 für das Jahr 2027 bewerben.
Angeboten werden eine Einzelprojektförderung, eine Einstiegsförderung sowie eine einjährige Förderung für Produktionsorte.
Die Einzelprojektförderung gewährt einen Produktionskostenzuschuss für zeitlich begrenzte Vorhaben oder Wiederaufnahmen. Antragsteller müssen bereits mindestens eine Produktion in Berlin gezeigt haben, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen ist.
Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Für die Einstiegsförderung können sich Berufseinsteiger, Quereinsteiger und Wiedereinsteiger bewerben, die noch keine Projektförderung vom Senat erhalten haben.
Hier beträgt die maximale Antragssumme 15.000 Euro. In beiden Programmen gibt es zudem einen Schwerpunkt „Tanz für junges Publikum“ mit zusätzlichen Mitteln.
Die einjährige Förderung für Produktionsorte richtet sich an Präsentations- oder Produktionsorte, die seit mindestens zwei Jahren unter der antragstellenden Leitung bestehen und bereits auf positives Interesse gestoßen sind.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Empfehlung einer Jury. Eine Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung findet am 9. Juni 2026 statt.
Anmeldungen sind bis zum 4. Juni per E-Mail möglich.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Theater, Gruppen, Einzelkünstler
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum bzw. der Zeitraum in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist: Bewerbungsfrist bis zum 30. Juni 2026 für das Jahr 2027; Informationsveranstaltung am 9. Juni 2026; Anmeldungen bis zum 4. Juni.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin bietet bis zum 30. Juni 2026 neue Fördermöglichkeiten für Darstellende Künste und Tanz an, für die sich Theater, Gruppen und Einzelkünstler bewerben können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Neue Fördermöglichkeiten für die Darstellenden Künste und den Tanz
- Ausschreibung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Bewerbungsfrist bis zum 30. Juni 2026 für das Jahr 2027
- Arten der Förderungen: Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, einjährige Förderung für Produktionsorte
- Einzelprojektförderung mit Produktionskostenzuschuss
- Mindestanforderung: vorherige Produktion in Berlin
- Einstiegsförderung für Berufseinsteiger und Quereinsteiger ohne vorherige Projektförderung
- Maximalbetrag für Einstiegsförderung: 15.000 Euro
- Schwerpunkt auf „Tanz für junges Publikum“ mit zusätzlichen Mitteln
- Kriterien für die einjährige Förderung: bestehende Produktionsorte seit mindestens zwei Jahren
- Mittelvergabe auf Empfehlung einer Jury
- Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung am 9. Juni 2026
- Anmeldungen bis zum 4. Juni per E-Mail möglich
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Neue Fördermöglichkeiten für Darstellende Künste und Tanz
- Einzelprojektförderung mit Produktionskostenzuschuss
- Einstiegsförderung für Berufseinsteiger und Quereinsteiger
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- Einjährige Förderung für Produktionsorte
- Vergabe der Mittel erfolgt auf Empfehlung einer Jury
- Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung
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