Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen: Neues Förderprogramm
Düsseldorf () – Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderprogramm für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich aufgelegt. Wie das Ministerium für Schule und Bildung mitteilte, sollen mit dem Programm „Ganztag Plus“ zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Schulen bei der Erfüllung des ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise aufwachsenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung zu unterstützen.
Die Gelder können unter anderem für Angebote am Nachmittag, an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien eingesetzt werden.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte, das Land leiste bewusst einen zusätzlichen Beitrag, damit Kinder an Förderschulen verlässliche Angebote erhalten könnten. Gerade für diese Schüler sei Kontinuität über den Unterricht hinaus wichtig.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung gilt ab dem 1. August 2026 bundesweit schrittweise für Kinder im Grundschulalter und umfasst acht Stunden täglich an Werktagen sowie die Ferien. Eine Schließzeit der Ganztagsangebote von bis zu vier Wochen während der Schulferien soll vom Land ermöglicht werden.
Das Programm richtet sich an öffentliche und private Träger gebundener Ganztagsförderschulen im Primarbereich.
Förderfähig sind zusätzliche Personalressourcen und Sachmittel. Pro Kind und Schuljahr können 1.541 Euro beantragt werden.
Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027 endet am 15. Juni 2026. Die Förderung wächst parallel zum Rechtsanspruch jahrgangsweise bis zur vierten Klasse im Schuljahr 2029/2030 an. Parallel zur Richtlinie veröffentlichte das Ministerium einen neuen Grundlagenerlass für den gebundenen Ganztag und außerunterrichtliche Angebote an weiterführenden Schulen und Förderschulen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Dorothee Feller.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Ministerium für Schule und Bildung, Schulministerium, Land Nordrhein-Westfalen.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis findet im Zeitraum ab dem 1. August 2026 statt, da der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab diesem Datum gilt. Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027 endet am 15. Juni 2026.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Worum geht es in einem Satz?
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderprogramm namens „Ganztag Plus“ für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich aufgelegt, um Schulen dabei zu unterstützen, ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung zu erfüllen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ab 2026
- Bedarf an verlässlichen Angeboten für Kinder an Förderschulen
- Wunsch nach Kontinuität über den Unterricht hinaus
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Unterstützung von Schulen
- Zielgruppe: gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich
- Anstieg der Fördergelder pro Kind und Schuljahr
- Vorgaben für Nutzung der Gelder, z.B. für Angebote am Nachmittag und in den Ferien
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Weitere Mittel für gebundene Ganztagsförderschulen
- Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs
- Verbesserung der Angebote am Nachmittag, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien
- Förderung der Kontinuität für Schüler über den Unterricht hinaus
- Herstellung von verlässlichen Angeboten für Förderschüler
- Erhöhung der finanziellen Ressourcen pro Kind und Schuljahr
- Anträge müssen bis zum 15. Juni 2026 gestellt werden
- Langsame Anhebung der Förderung bis zur vierten Klasse im Schuljahr 2029/2030
- Veröffentlichung eines neuen Grundlagenerlasses für außerunterrichtliche Angebote
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Schulministerin Dorothee Feller erklärte, das Land leiste bewusst einen zusätzlichen Beitrag, damit Kinder an Förderschulen verlässliche Angebote erhalten könnten.
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