Verkehrsunfall mit teurem Sportwagen in Goslar
Goslar () – Am Samstagnachmittag hat ein Verkehrsunfall auf der B498 zwischen der Weißwasserbrücke und Altenau zu einem hohen Sachschaden geführt. Das teilte die Polizeiinspektion Goslar mit.
Ein 56-jähriger Mann aus Bad Harzburg befuhr demnach mit einem hochmotorisierten Sportwagen die B498 aus Richtung Oker in Fahrtrichtung Altenau.
Beim Überholen eines vorausfahrenden Pkw verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit der Schutzplanke.
Der Sportwagen wurde bei dem Unfall erheblich beschädigt und war nicht mehr fahrbereit. Glücklicherweise wurde nach derzeitigem Stand niemand verletzt.
Der Gesamtschaden wird auf etwa 140.000 Euro geschätzt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verunglückter Sportwagen (Archiv), Polizeiinspektion Goslar via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Er erwähnt lediglich einen „56-jährigen Mann aus Bad Harzburg“, ohne ihn namentlich zu nennen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Polizeiinspektion Goslar, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Goslar, B498, Altenau, Oker
Worum geht es in einem Satz?
Ein 56-jähriger Mann verlor beim Überholen auf der B498 die Kontrolle über seinen Sportwagen, prallte gegen die Schutzplanke und verursachte einen Sachschaden von etwa 140.000 Euro, ohne dass Verletzte zu beklagen sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verkehrsunfall auf der B498
- 56-jähriger Fahrer aus Bad Harzburg
- Hochmotorisierter Sportwagen
- Überholen eines vorausfahrenden Pkw
- Verlust der Fahrzeugkontrolle
- Kollision mit der Schutzplanke
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Hoher Sachschaden von etwa 140.000 Euro
- Sportwagen erheblich beschädigt und nicht mehr fahrbereit
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen den Fahrzeugführer
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Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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