SPD hält Wahlrechtsreform für gescheitert

SPD hält Wahlrechtsreform für gescheitert

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Wahlrecht-Reform Diskussion in Berlin

Berlin () – Die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform des Wahlrechts steht aus Sicht der SPD vor dem Aus. „Wir werden mit der Union wohl leider keine Wahlrechtsreform mehr beschließen“, sagte der Rechtspolitiker Johannes Fechner (SPD) dem Nachrichtenportal „T-Online“. Er sitzt für die SPD federführend in der Kommission, die einen gemeinsamen Reformvorschlag erarbeiten sollte.

Fechner zufolge tagt die Wahlrechtskommission inzwischen nicht mehr. Sie habe im März ihren Auftrag erfüllt und dem Koalitionsausschuss Möglichkeiten einer Wahlrechtsreform vorgelegt. „Die SPD hätte das Wahlrecht gerne so reformiert, dass alle Wahlkreise im Bundestag vertreten sind und der Frauenanteil im Bundestag durch paritätische Landeslisten deutlich steigt“, sagte Fechner. „Der Union waren die Wahlkreissieger offenbar doch nicht so wichtig, als dass sie zu Kompromissen bei der Parität bereit gewesen wäre.“

Die Union widerspricht. „Eine Absage an die Wahlrechtsreform durch die SPD wäre ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger (CDU), dem Nachrichtenportal. Dort sei „schwarz auf weiß vereinbart, das Wahlrecht so zu reformieren, dass jeder mit der Erststimme gewählte Kandidat auch in den Bundestag“ einziehe. Bilger sitzt ebenfalls in der Wahlrechtskommission.

Er sagte, eine Million Wähler hätten aktuell keinen Bundestagsabgeordneten. „Es sollte Einigkeit in der Koalition darüber bestehen, dass dieser Zustand schädlich ist für eine gerechte Demokratie“, so der CDU-Politiker. „Der Begriff `Parität` findet sich im Koalitionsvertrag hingegen nicht.“ Bisher hätten sich alle Versuche, ein paritätisches Wahlrecht zu verankern, als verfassungswidrig erwiesen. „Die SPD konnte keinen Vorschlag vorlegen, der daran etwas ändern würde.“

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann unverzüglich eingeleitet werden. „Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten.“

Startpunkt der Debatten über Wahlrechtsreformen war 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem damals gültigen Wahlrecht. Damals wurden Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate). Das Verfassungsgericht bemängelte daran, dass Stimmen für eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen für diese Partei führen konnten.

2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte schließlich zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.

Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Johannes Fechner, Steffen Bilger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD, Union, T-Online, Koalitionsausschuss, CDU, Bundesverfassungsgericht, Ampelkoalition, CSU

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in Berlin statt, da dort der Bundestag und die entsprechenden politischen Gespräche und Kommissionen agieren.

Worum geht es in einem Satz?

Die SPD sieht die geplante Wahlrechtsreform der schwarz-roten Koalition als gescheitert an, da die Union keine Kompromisse zur Steigerung des Frauenanteils im Bundestag eingehen will, während die Union dies als Bruch des Koalitionsvertrags wertet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Geplante Wahlrechtsreform der schwarz-roten Koalition
  • Unstimmigkeiten zwischen SPD und Union über Kompromisse
  • Einstellung der Tätigkeit der Wahlrechtskommission
  • Vorgaben im Koalitionsvertrag zur Wahlrechtsreform
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 als Startpunkt der Debatten
  • Einführung von Ausgleichsmandaten 2011 zur Sitzverteilung
  • Kleinere Reformen und deren Auswirkungen auf den Bundestag
  • Aktuelle Reformvorschläge der Ampelkoalition und deren Nachteile

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • SPD sieht Reform als vorerst gescheitert
  • Johannes Fechner (SPD) äußert keine weiteren Kompromisse mit der Union
  • Wahlrechtskommission hat ihre Arbeit eingestellt
  • Union widerspricht Kritik der SPD
  • Steffen Bilger (CDU) spricht von Bruch des Koalitionsvertrags
  • Forderung nach Repräsentanz der Wahlkreissieger im Bundestag
  • Koalitionsvertrag beinhaltet keine Erwähnung von Parität
  • Bisherige Vorschläge zur Parität als verfassungswidrig abgelehnt
  • Debatte über Wahlrechtsreform begann 2011 nach Bundesverfassungsgerichtsurteil
  • Einführung von Überhang- und Ausgleichsmandaten in der Vergangenheit
  • Reform der Ampelkoalition hat Konsequenzen für Sitzverteilung im Bundestag
  • Einige Wahlkreise werden künftig nicht mehr vertreten sein

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Wahlrechtskommission tagt nicht mehr
  • Keine Einigung zwischen SPD und Union
  • Mangelnde Repräsentation für eine Million Wähler
  • Keine Wahlrechtsreform durch SPD
  • Verletzung des Koalitionsvertrags laut Union
  • Keine Durchsetzung eines paritätischen Wahlrechts
  • Mögliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten
  • Abgeordnete aus einigen Wahlkreisen nicht im Bundestag
  • Angestiegene Anzahl an Sitzen im Bundestag aufgrund der Reformen
  • Profit für kleinere Parteien durch vorherige Reformen
  • CSU stärker betroffen von den Reformen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Johannes Fechner (SPD) äußert sich zur Wahlrechtsreform und sagt: "Wir werden mit der Union wohl leider keine Wahlrechtsreform mehr beschließen."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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