Migration und Abschiebungen in Thüringen
Erfurt () – Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat eine Sammelabschiebung in die Staaten Serbien und Nordmazedonien durchgeführt. Unter Federführung des Freistaats wurden dabei 32 Personen zurückgeführt, wie das Ministerium mitteilte.
Neben Thüringen beteiligte sich ein weiteres Bundesland an der Maßnahme.
Die organisatorische Verantwortung lag bei der Zentralen Abschiebestelle im Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Durchführung erfolgte in Abstimmung mit der Bundespolizei, die die Personen am Flughafen Leipzig übernahm.
Migrationsministerin Beate Meißner erklärte, die Rückführung sei konsequent auf Grundlage geltenden Rechts und nach sorgfältiger Prüfung jedes Falls erfolgt.
„Der Rechtsstaat ist gehalten, bestehende Ausreisepflichten verlässlich durchzusetzen“, so Meißner. Rückführungen erfolgten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben nach einem abgelehnten Asylverfahren.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flughafen Leipzig/Halle (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die einzigen vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Beate Meißner.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Freistaat Thüringen, Zentrale Abschiebestelle im Thüringer Landesverwaltungsamt, Bundespolizei.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Erfurt, Serbien, Nordmazedonien, Flughafen Leipzig/Halle.
Worum geht es in einem Satz?
Das Thüringer Ministerium für Migration hat eine Sammelabschiebung von 32 Personen nach Serbien und Nordmazedonien durchgeführt, die auf Grundlage abgelehnter Asylanträge erfolgte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Durchführung einer Sammelabschiebung
- Rückführung von 32 Personen
- Beteiligung eines weiteren Bundeslandes
- Organisation durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
- Abstimmung mit der Bundespolizei
- Rückführungen basierend auf abgelehnten Asylverfahren
- Entscheidung gemäß geltendem Recht
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rückführung von 32 Personen
- Beteiligung eines weiteren Bundeslandes
- Organisatorische Verantwortung durch Thüringer Landesverwaltungsamt
- Durchführung in Abstimmung mit der Bundespolizei
- Verlässliche Durchsetzung von Ausreisepflichten
- Rückführungen basieren auf abgelehnten Asylverfahren
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Migrationsministerin Beate Meißner zitiert, die erklärt, dass die Rückführung auf Grundlage geltenden Rechts und nach sorgfältiger Prüfung jedes Falls erfolgte.
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