Gericht untersagt Bürgermeister von Rheinsberg Äußerungen über Privatpersonen

Gericht untersagt Bürgermeister von Rheinsberg Äußerungen über Privatpersonen

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Rechtsstreit um Äußerungen des Bürgermeisters in Rheinsberg

Rheinsberg () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Stadt Rheinsberg untersagt, bestimmte Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen zu verbreiten. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Mit zwei Beschlüssen vom 15. April wies der 12. Senat die Stadt an, entsprechende Behauptungen zu unterlassen und ein Video von einem Youtube-Kanal zu löschen.

Konkret darf die Stadt nicht mehr behaupten oder verbreiten, einer der Betroffenen habe dem Bürgermeister ‚mehrfach gedroht‘ und Personen aus dessen Umfeld seien dem Bürgermeister ‚aufgelauert‘ mit der Aufforderung, er solle ‚endlich mal [seine] Schnauze halten‘. Zudem muss die Stadt die Behauptung unterlassen, der andere Betroffene müsse sich wegen einer Zahlung von 500.000 Euro durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für das Asylheim Flecken Zechlin den Vorwurf der Untreue machen lassen.

Das entsprechende Video ‚1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!‘ muss vom Youtube-Kanal ‚Anständig bleiben‘ entfernt werden.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Eilanträge der Betroffenen zunächst abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gab deren Beschwerden nun im Wesentlichen statt.

Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass der Bürgermeister in amtlicher Funktion gehandelt habe und die Äußerungen das Sachlichkeitsgebot verletzten. Ein Amtsträger dürfe in Wahrnehmung seiner amtlichen Funktion nicht ambivalente Äußerungen treffen und dabei rechtswidriges Handeln Dritter andeuten oder unterstellen.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind nicht erwähnt. Es werden nur allgemeine Bezeichnungen wie "Bürgermeister" und "Betroffene" verwendet. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Stadt Rheinsberg, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Youtube-Kanal "Anständig bleiben", Verwaltungsgericht Potsdam

Wann ist das Ereignis passiert?

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg fanden am 15. April statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Rheinsberg, Berlin-Brandenburg, Potsdam, Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Stadt Rheinsberg untersagt, bestimmte Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen zu verbreiten und ein entsprechendes Video von einem Youtube-Kanal zu entfernen, da die Äußerungen das Sachlichkeitsgebot verletzten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Äußerungen des Bürgermeisters über Privatpersonen
  • Unberechtigte Drohungen gegenüber dem Bürgermeister
  • Behauptungen über Untreue im Zusammenhang mit einer Zahlung
  • Amtliche Funktion des Bürgermeisters bei den Äußerungen
  • Verletzung des Sachlichkeitsgebots
  • Vorliegen von Beschwerden der Betroffenen
  • Eilanträge beim Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt
  • Gerichtliche Anweisung zur Unterlassung und Löschung von Inhalten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stadt Rheinsberg darf bestimmte Äußerungen über Privatpersonen nicht mehr verbreiten
  • Stadt muss Behauptungen über Drohungen und Auflauern unterlassen
  • Stadt muss Zahlungsvorwurf gegen einen Betroffenen unterlassen
  • Video muss von Youtube-Kanal entfernt werden
  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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