Gericht untersagt Äußerungen des Bürgermeisters von Rheinsberg

Gericht untersagt Äußerungen des Bürgermeisters von Rheinsberg

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Politische Äußerungen in Rheinsberg betroffen

Rheinsberg () – Die Stadt Rheinsberg muss erneut Äußerungen ihres Bürgermeisters, Frank-Rudi Schwochow (Freie Wähler), über den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unterlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Beschlüssen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

In einem Verfahren ging es um Bezeichnungen des Landrats Ralf Reinhardt (SPD) als „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ oder „Ralfi“.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Bürgermeister solche Äußerungen bereits untersagt. Die Beschwerde der Stadt dagegen blieb vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

In einem zweiten Verfahren gab das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde des Landrats statt.

Es untersagte der Stadt damit weitere als unsachlich und unzulässig bewertete Äußerungen ihres Bürgermeisters. Zudem muss die Stadt mehrere Videos löschen, in denen die Aussagen enthalten sind.

Nach Auffassung des Senats handelte der Bürgermeister bei den Äußerungen in amtlicher Funktion.

Sie seien daher der Stadt zuzurechnen. Die Aussagen überschritten die Grenzen zulässiger amtlicher Äußerungen und genügten nicht mehr dem Sachlichkeitsgebot.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Frank-Rudi Schwochow, Ralf Reinhardt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Stadt Rheinsberg, Frank-Rudi Schwochow, Freie Wähler, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt, SPD, Verwaltungsgericht Potsdam

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Rheinsberg, Berlin, Brandenburg, Potsdam.

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Bürgermeister von Rheinsberg, Frank-Rudi Schwochow, insbesondere namentliche Beleidigungen des Landrats Ralf Reinhardt unterlassen und mehrere entsprechende Videos löschen muss, da seine Äußerungen als unsachlich und unzulässig eingestuft wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Äußerungen des Bürgermeisters Frank-Rudi Schwochow
  • Bezeichnungen des Landrats Ralf Reinhardt
  • Vorangegangenes Verbot durch das Verwaltungsgericht Potsdam
  • Eingereichte Beschwerde der Stadt blieb erfolglos
  • Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Bewertung der Äußerungen als unsachlich und unzulässig
  • Amtliche Funktion des Bürgermeisters berücksichtigt
  • Überschreitung der Grenzen zulässiger amtlicher Äußerungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik hat reagiert mit:
- Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Untersagung von Äußerungen des Bürgermeisters
- Bestätigung eines vorherigen Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam
- Feststellung der Sachlichkeitsgrenzen
- Anordnung zur Löschung mehrerer Videos

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stadt Rheinsberg muss Äußerungen ihres Bürgermeisters unterlassen
  • Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt zurück
  • Untersagung weiterer unsachlicher und unzulässiger Äußerungen
  • Stadt muss mehrere Videos löschen
  • Handeln des Bürgermeisters in amtlicher Funktion der Stadt zuzurechnen
  • Aussagen überschreiten zulässige Grenzen amtlicher Äußerungen
  • Beschlüsse sind unanfechtbar

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zitiert, die die Äußerungen des Bürgermeisters als unsachlich und unzulässig bewertet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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