Gesundheitspolitik in Deutschland: Notdienstreform geplant
Berlin () – Ärzte in Notdienstpraxen sollen künftig Medikamente an Patienten abgeben dürfen. Das plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) laut einem neuen Entwurf zur Notfallreform, über den der Newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.
Ärzten von Notdienstpraxen werde „in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung“ ihrer Patienten die „Abgabe von Arzneimitteln für den akuten Bedarf gestattet“, heißt es im Dokument, das auf den 31. März datiert ist. Das solle helfen, die Versorgung mit Arzneimitteln zu erleichtern.
Im Arzneimittelgesetz werde dafür ein Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln für Ärzte der Notdienstpraxis eines Integrierten Notfallzentrums „vergleichbar mit der bereits bestehenden Abgabemöglichkeit für Arzneimittel durch Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung geschaffen“. Auch apothekenpflichtige Medizinprodukte sollen abgegeben werden können.
Die Abgabe soll jedoch nur erlaubt sein, „wenn die erforderliche Versorgung der Patientin oder des Patienten über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann“. Sollte in der Umgebung noch eine Apotheke geöffnet haben, muss der Patient also dorthin geschickt werden.
Außerdem ist die ärztliche Abgabe nur erlaubt, wenn die Anwendung des Medikaments unverzüglich erfolgen muss. Als Beispiel nennt das Gesundheitsministerium eine dringende Antibiotika- oder Schmerztherapie. Die abgegebene Menge darf nur zur Überbrückung von maximal drei Tagen dienen. Grundsätzlich ausgenommen sind Betäubungsmittel. Die Versorgung mit diesen hat „weiterhin über eine Apotheke zu erfolgen.“
In Deutschland ist es den Medizinern bislang grundsätzlich nicht gestattet, Medikamente an Patienten weiterzugeben. Die Trennung zwischen Arzt und Apotheke soll Interessenkonflikte bei der Verschreibung vermeiden. Mit Warkens Plan würde sich das ändern.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte im Dezember vor „Parallelstrukturen“ in der Arzneimittelabgabe gewarnt. „Die Notfallreform darf nicht die Stärke der wohnortnahen Apotheken schwächen. Eine sichere und schnelle Arzneimittelversorgung im Notfall ist nur durch Apotheken vor Ort möglich“, schrieb die ABDA in einem Positionspapier zum ersten Referentenentwurf.
Das Bundeskabinett soll sich Ende April mit Warkens Notfallreform befassen.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Nina Warken
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesgesundheitsministerium, Nina Warken (CDU), ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), Bundeskabinett.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 31. März.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, Ärzten in Notdienstpraxen künftig die Abgabe von Medikamenten an Patienten zu erlauben, um die Arzneimittelversorgung im Notfall zu erleichtern, sofern eine Apotheke nicht ausreichend versorgt und die Anwendung des Medikaments unverzüglich erfolgen muss.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mangelnde Arzneimittelversorgung in Notfällen
- Bedürfnis nach sofortiger Notfallversorgung
- Ziel der Erleichterung der Arzneimittelabgabe
- Änderung der gesetzlichen Regelungen für Notdienstpraxen
- Differenzierung der Abgabe von Arzneimitteln gegenüber der regulären Versorgung durch Apotheken
- Berichte über unzureichende Zugangsmöglichkeiten zu Medikamenten in Notfällen
- Dringlichkeit von Behandlungsmaßnahmen, z.B. bei Antibiotika oder Schmerztherapie
- Vorwarnungen von Apothekerverbänden über mögliche negative Auswirkungen auf Apotheken vor Ort
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Ärzte in Notdienstpraxen sollen Medikamente an Patienten abgeben dürfen
- Änderung zur Notfallreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
- Abgabe nur in bestimmten Notfallkonstellationen erlaubt
- Gesetzlich geregelte Abgabe von Arzneimitteln für akuten Bedarf
- Abgabe auch apothekenpflichtiger Medizinprodukte möglich
- Nur wenn öffentliche Apotheke nicht ausreichend versorgt
- Abgabe darf maximal für drei Tage reichen
- Betäubungsmittel bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen
- ABDA warnt vor Parallelstrukturen und betont Bedeutung wohnortnaher Apotheken
- Bundeskabinett soll Ende April über Reform beraten
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Erleichterung der Arzneimittelversorgung
- Abgaberecht für Ärzte in Notdienstpraxen
- Überbrückung von Medikamentenbedarf für maximal drei Tage
- Einschränkung der Abgabe auf Notfälle mit unverzüglichem Bedarf
- Warnung vor Schwächung wohnortnaher Apotheken
- Bedarf an sicherer Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zitiert, die vor "Parallelstrukturen" in der Arzneimittelabgabe warnt und betont, dass eine sichere Arzneimittelversorgung im Notfall nur durch Apotheken vor Ort möglich sei.
- Vier Verletzte bei Unfall mit fünf Autos auf A46 bei Wuppertal - 30. Juli 2026
- Waldbrand-Experte empfiehlt verstärkten Mischwaldanbau - 30. Juli 2026
- Lkw-Fahrer bei Unfall in Baustelle auf B45 bei Hanau schwer verletzt - 30. Juli 2026

