Gesetzentwurf: Überweisungen sollen elektronisch werden

Gesetzentwurf: Überweisungen sollen elektronisch werden

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Gesundheitspolitik in Deutschland: Digitale Innovationen

Berlin () – Wer einen Arzt braucht, soll nach den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bald über seine elektronische Patientenakte (ePA) Termine buchen und eine elektronische Überweisung erhalten können. Das geht aus einem Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ hervor, über das der Newsletter Gesundheit des „Politico“ berichtet.

„Durch verschiedene Regelungen werden spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer geschaffen. Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden, die auch die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereiten“, heißt es im Papier.

Der Gesetzentwurf sieht große Veränderungen bei der Terminvergabe vor. Dafür sollen Patienten zukünftig zur App ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) greifen können. Dort soll zunächst eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen. Wenn Behandlungsbedarf festgestellt wird, kann anschließend ein Termin digital gebucht werden – für eine Behandlung in der Praxis oder per Videosprechstunde. Bei akuten Beschwerden sollen Versicherte an ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem verwiesen werden.

Um die Patientensteuerung auch nach einem Arzttermin besser zu koordinieren, soll die elektronische Überweisung helfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen hierzu eine Regelung festlegen, nach der „die Dienste der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung der elektronischen Überweisung zu verwenden sind, sobald diese zur Verfügung stehen“.

Ab dem 1. September 2029 sind Ärzte nach den Plänen des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet, diese anzubieten. Außerdem soll der Informationsaustausch insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten beschleunigt werden. Wartezeiten am Praxistresen sollen dadurch sinken.

Sofern Versicherte nicht widersprochen haben, werden auch sämtliche Informationen über die ePA zusammengeführt. Überweisungsdaten und Informationen zur Einlösung sollen jedoch nach 100 Tagen gelöscht werden. Laut dem Entwurf können Versicherte in Ausnahmefällen wählen, ob sie weiterhin beim Arzt auf einen Ausdruck in Papierform zurückgreifen oder die Unterlagen elektronisch bereitgestellt bekommen.

Das Ministerium will zudem die Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie beispielsweise Doctolib oder Jameda regulieren. Die Anforderungen dafür sollen die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen definieren. Kassen und Ärzte müssen dabei etwa sicherstellen, dass keine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses stattfindet. „Darüber treffen wir die notwendigen Regulierungen, damit auch die digitale Terminvermittlung über private Anbieter diskriminierungsfrei erfolgt und die Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Nina Warken

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Kassenärztliche Vereinigungen, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband, Doctolib, Jameda, Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, dass Patienten künftig über ihre elektronische Patientenakte (ePA) Termine buchen und elektronische Überweisungen erhalten können, um den Zugang zur ambulanten Versorgung zu verbessern und den Informationsaustausch zwischen Haus- und Fachärzten zu beschleunigen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Notwendigkeit zur Digitaliserung im Gesundheitswesen
  • Verbesserung der Terminvergabe
  • Entlastung für Leistungserbringer
  • Nutzerfreundliche digitale Wege für Versicherte
  • Einführung eines Primärversorgungssystems
  • Standardisierte Ersteinschätzung
  • Koordination der Patientensteuerung
  • Verpflichtung zur elektronischen Überweisung
  • Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen Ärzten
  • Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen
  • Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Spürbare Mehrwerte für Versicherte
  • Entlastungen für Leistungserbringer
  • Nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung
  • Vorbereitung auf geplantes Primärversorgungssystem
  • Digitale Buchung von Terminen
  • Standardisierte Ersteinschätzung durch Terminservicestellen
  • Bessere Patientensteuerung nach Arzttermin
  • Beschleunigter Informationsaustausch zwischen Haus- und Fachärzten
  • Sinkende Wartezeiten am Praxistresen
  • Zusammenführung aller Informationen über die ePA
  • Möglichkeit zur Auswahl zwischen Papierform und elektronischen Unterlagen
  • Regulierung von digitalen Terminbuchungsplattformen
  • Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: "Durch verschiedene Regelungen werden spürbare Mehrwerte für Versicherte sowie Entlastungen für Leistungserbringer geschaffen."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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