Reiseunternehmen muss über 222.000 Euro Strafe für Sozialbetrug zahlen

Wirtschaft: Strafbefehle gegen Reiseunternehmen in Hof

Hof () – Das Amtsgericht Hof hat rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Das teilte das Hauptzollamt mit.

Den Verantwortlichen wird in 214 Fällen vorgeworfen, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben, was zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 222.480 führte.

Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bamberg zufolge betrieb das über Jahre ein gezieltes ‚Lohnsplitting‘. Dabei wurden Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl sie teils nie für die Firma arbeiteten, um die tatsächlichen Lohnzahlungen zu verschleiern.

Zudem wurden zahlreiche ‚freie Mitarbeiter‘ beschäftigt, die nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung jedoch als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hätten geführt werden müssen.

Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich laut Zoll auf rund 277.850 Euro. Zur Aufklärung des Falls werteten die Ermittler mehr als 1.700 Aktenseiten aus.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hauptzollamt Schweinfurt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Deutsche Rentenversicherung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hof, Schweinfurt, Bamberg

Worum geht es in einem Satz?

Das Amtsgericht Hof hat gegen Verantwortliche eines Reiseunternehmens Geldstrafen von 222.480 Euro verhängt, da ihnen in 214 Fällen vorgeworfen wird, Lohnzahlungen vorenthalten und veruntreut sowie illegales 'Lohnsplitting' betrieben zu haben, was einen Gesamtschaden von etwa 277.850 Euro für die Sozialkassen zur Folge hatte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt
  • Veruntreuung von Geldern
  • Gezieltes Lohnsplitting
  • Anmeldung von Familienangehörigen als geringfügig Beschäftigte
  • Verschleierung der tatsächlichen Lohnzahlungen
  • Beschäftigung zahlreicher freier Mitarbeiter
  • Falsche Einstufung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern
  • Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Auswertung von mehr als 1.700 Aktenseiten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Geldstrafen in Höhe von 222.480 Euro
  • Schaden für die Sozialkassen von rund 277.850 Euro
  • Strafbefehle gegen die Verantwortlichen
  • Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Notwendigkeit zur Aufklärung des Falls
  • Einsichten aus mehr als 1.700 Aktenseiten

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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