Gesellschaft: Urteil zu versuchtem Mord in Rottweil
Rottweil () – Das Urteil gegen einen 54-jährigen Mann aus Zimmern ob Rottweil, der wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist nun rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Rottweil mit.
Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Dem Urteil lag zur Last, dass der Mann am Morgen des 16. November 2024 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung seine Frau mit einem Küchenmesser mehrfach in den Brustbereich gestochen hatte. Ein Stich eröffnete die Brusthöhle und verursachte einen Pneumothorax, ein weiterer durchbohrte die linke Handfläche der Frau und verletzte Knochen, Sehnen, Arterien und Nerven.
Die Ehefrau konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat in voller Schuldfähigkeit und mit Tötungsabsicht beging. Er habe nach der Tat noch Alkohol getrunken, um einen Rausch vorzutäuschen.
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil hatte ihn bereits im Juli 2026 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel erwähnt keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landgericht Rottweil, Bundesgerichtshof
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 16. November 2024 statt. Das Urteil wurde bereits im Juli 2026 gefällt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Rottweil, Zimmern ob Rottweil
Worum geht es in einem Satz?
Ein 54-jähriger Mann aus Zimmern ob Rottweil wurde wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er sie während eines Streits mit einem Messer schwer verletzt hatte, und sein Urteil ist nun rechtskräftig.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Streit in der gemeinsamen Wohnung
- Emotionale Eskalation des Konflikts
- Vorhandensein eines Küchenmessers
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- Angeklagter konsumierte Alkohol nach der Tat
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- Alkohol konsumiert, um Rausch vorzutäuschen
- Ehefrau erlitt schwere Verletzungen
- Notoperation zur Rettung der Ehefrau notwendig
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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