Ex-Atomaufsicht-Chef kritisiert neue Endlager-Pläne

Sicherheitspolitik und Atommüllentsorgung in Deutschland

() – Der frühere Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, hält die vorläufigen Planungen im Bundesumweltministerium zur Beschleunigung der Endlagersuche für unzureichend.

Diese würden der neuen Bedrohungslage nicht gerecht. „Wir leben seit dem Neustart der Endlagersuche vor über zehn Jahren in einer anderen Realität, bewaffnete Konflikte nehmen weltweit zu“, sagte König der „Welt am Sonntag“. „In dieser neuen Welt sollten wir nicht 1.700 Castorbehälter, von denen jeder einzelne die freigesetzte Radioaktivität von Tschernobyl enthalten darf, noch jahrzehntelang in oberirdischen Hallen stehen lassen.“

Es sei für ihn „unverständlich“, dass die Arbeitsebenen des Bundesumweltministeriums bei ihren Plänen zur Beschleunigung der Endlagersuche „zeitraubende Verfahrensregeln des Standortsuchgesetzes, die nicht im Kern dem Sicherheitsgewinn dienen, unangetastet lassen.“

Das von Carsten Schneider (SPD) geführte Bundesministerium für , Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUKN) erarbeitet derzeit eine Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG), die mehr Tempo in die Suche nach einem Atomendlager bringen soll. Schneider hatte die Gesetzesinitiative angekündigt, nachdem im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass das im aktuellen StandAG genannte Zieldatum von 2031 nicht mehr zu halten ist. Nach übereinstimmender Schätzung der mit der Ausführung beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als auch des Aufsicht führenden Bundesamtes BASE wird sich allein die Standortwahl auf der bestehenden Rechtsgrundlage noch mindestens bis zum Jahr 2074 hinziehen.

Das Bundesumweltministerium bestätigte auf Nachfrage, dass mit einer Gesetzesnovelle eine Standort-Entscheidung bis 2050 möglich werden solle. Es handele sich allerdings um einen frühen Entwurf auf Arbeitsebene. Die „Einbindung und Billigung der Hausleitung“, also des Ministers, liege noch nicht vor. Einzelne Medien hatten über den durchgesickerten Inhalt des Referenten-Entwurfs allerdings bereits berichtet.

König kritisierte, dass das neue, von der genannte Zieldatum 2050 im Gesetzentwurf nicht enthalten ist. Wie es erreicht werden solle, bleibe ebenfalls unklar: „Eine belastbare Projektplanung, wie das Ziel unter Einbeziehung aller gesetzlich geforderter Schritte zu erreichen ist, liegt hierzu nicht vor“, kritisiert König. „Es wäre für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz einer sicheren Endlagerung in Deutschland verheerend, wenn die Öffentlichkeit ein weiteres Mal mit unhaltbaren zeitlichen Versprechen konfrontiert würde.“

König war von 1999 bis 2017 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und danach bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2024 Präsident der neu geschaffenen Atomaufsichtsbehörde Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Nach Ansicht des Nuklear- ist es angesichts der gewachsenen Bedrohungslage nötig, die Endlagersuche „den politischen und sicherheitsbedrohenden Realitäten“ anzupassen. „Es gilt eine Festlegung zu treffen, wie lange wir das höhere Risiko einer oberirdischen Zwischenlagerung noch tragen können, und ausgehend von diesem Zieldatum das Suchverfahren anzupassen“, sagte König: „Wir verfügen zum Beispiel schon über ausreichend Informationen, um weniger geeignete Ausformungen von Wirtsgesteinen und damit große Regionen aus dem weiteren Suchprozess auszuschließen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Atomkraftwerk (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUKN), Carsten Schneider (SPD), Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in Berlin statt, wo das Bundesumweltministerium seinen Sitz hat. Es wird auch auf verschiedene Standorte in Deutschland angespielt, an denen möglicherweise Castorbehälter und Zwischenlager für radioaktiven Abfall existieren. Daher sind die Orte:

Berlin, Standorte in Deutschland (für die Castorbehälter und Zwischenlager).

Worum geht es in einem Satz?

Der frühere BASE-Präsident Wolfram König kritisiert die Planungen des Bundesumweltministeriums zur Beschleunigung der Endlagersuche für nukleare Abfälle als unzureichend und fordert Anpassungen an die aktuelle Bedrohungslage sowie eine realistische Projektplanung bis 2050.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kritische Kommentierung der Planungen des Bundesumweltministeriums zur Endlagersuche
  • Geänderte Bedrohungslage durch zunehmende bewaffnete Konflikte weltweit
  • Existenz von 1.700 Castorbehältern mit potenziell gefährlicher Radioaktivität
  • Zeitraubende Verfahrensregeln im bestehenden Standortauswahlgesetz
  • Notwendigkeit für eine Gesetzesnovelle zur Beschleunigung der Endlagersuche
  • Unzureichende Planung für Einhaltung des Zieldatums 2050
  • Fehlende öffentliche Glaubwürdigkeit durch unrealistische zeitliche Zusagen
  • Anpassungsbedarf an politische und sicherheitsbedrohende Realitäten
  • Möglichkeit, weniger geeignete Wirtsgesteine bereits auszuschließen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Politik, Öffentlichkeit und Medien reagieren in folgendem Maße:

- Wolfram König kritisiert die Planungen des Bundesumweltministeriums als unzureichend.
- König betont die neue Bedrohungslage durch bewaffnete Konflikte.
- Er fordert eine Anpassung der Endlagersuche an die aktuellen Sicherheitsrealitäten.
- Das Bundesumweltministerium arbeitet an einer Novelle des Standortauswahlgesetzes.
- Angestrebtes Zieldatum für die Standortentscheidung ist 2050, jedoch ist das im Gesetzentwurf nicht verankert.
- Medien berichten über den durchgesickerten Inhalt des Referenten-Entwurfs.
- König warnt vor weiteren unhaltbaren zeitlichen Versprechen gegenüber der Öffentlichkeit.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Unzureichende Planung im Bundesumweltministerium
  • Unverständnis für zeitraubende Verfahrensregeln
  • Verzögerung der Standortwahl bis mindestens 2074
  • Risiko zusätzlicher Unsicherheiten für die Öffentlichkeit
  • Vertrauensverlust in zeitliche Versprechen zur Endlagerung
  • Notwendigkeit zur Anpassung der Endlagersuche an neue Bedrohungslagen
  • Mangelnde Klarheit über Erreichung des Zieldatums 2050
  • Gefahr der öffentlichen Akzeptanz für Endlagerung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Wolfram König zitiert. Er kritisiert die Pläne des Bundesumweltministeriums zur Endlagersuche als unzureichend und fordert eine Anpassung an die aktuelle Bedrohungslage.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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