Arbeitsgericht Braunschweig urteilt im Kündigungsstreit bei Volkswagen

Wirtschaftliche Streitigkeiten in Braunschweig bei Volkswagen

() – Das Arbeitsgericht Braunschweig hat in einem Kündigungsschutzverfahren zweier Führungskräfte gegen die Volkswagen AG ein Teilurteil gefällt. Das teilte das Gericht mit.

In einem der beiden Fälle wurde die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, während die ordentliche Kündigung zum 30. September 2026 bestehen bleibt. Die außerordentliche Kündigung sei verspätet ausgesprochen worden, so das Gericht.

Die fristgerechte Kündigung sei hingegen wirksam, weil der Kläger interne Informationen an eine Behörde weitergegeben habe, die keine offizielle Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist.

Im zweiten Verfahren hat das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen, um einen für die fristlose Kündigung relevanten Sachverhalt aufzuklären. In beiden Fällen ergingen zudem Auflagenbeschlüsse zu weiteren Streitpunkten wie Annahmeverzugslohn und Auskunftsansprüchen.

Volkswagen hatte die Kündigungen unter anderem mit millionenschweren Schadensersatzklagen der Mitarbeiter nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und mit angeblichen Schmähungen von Arbeitgebervertretern begründet.

Ein neuer Verhandlungstermin ist für beide Verfahren noch nicht angesetzt. Die parallel laufenden Schadensersatzverfahren der Kläger gegen Volkswagen werden am 24. April 2026 vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Volkswagen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Volkswagen AG, Arbeitsgericht Braunschweig, Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 24. April 2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Braunschweig, Niedersachsen.

Worum geht es in einem Satz?

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat entschieden, dass die fristlose Kündigung zweier Volkswagen-Führungskräfte unwirksam ist, während die ordentliche Kündigung zum 30. September 2026 bestehen bleibt, und in einem weiteren Verfahren einen Beweisbeschluss erlassen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Fristlose Kündigung zweier Führungskräfte
  • Hintergrund der Kündigungen durch Volkswagen
  • Interne Informationen an nicht-offizielle Meldebehörde weitergegeben
  • Ansprüche nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Millionenschwere Schadensersatzklagen
  • Vorwürfe gegen Arbeitgebervertreter

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Fristlose Kündigung für unwirksam erklärt
  • Ordentliche Kündigung bleibt bestehen
  • Außerkündigung verspätet ausgesprochen
  • Fristgerechte Kündigung wirksam
  • Beweisbeschluss erlassen
  • Auflagenbeschlüsse zu Streitpunkten ergangen
  • Schadensersatzklagen der Mitarbeiter
  • Verhandlungstermin für Verfahren noch nicht angesetzt
  • Schadensersatzverfahren am 24. April 2026

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

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