Niedersachsen verbietet Anbindehaltung für Rinder

Tierschutzmaßnahmen in Niedersachsen

() – Die Anbindehaltung von Rindern in soll künftig verboten werden. Das teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in Hannover am Donnerstag mit.

Ein entsprechender Erlass an die kommunalen Veterinärbehörden wurde erarbeitet, nachdem eine Facharbeitsgruppe des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung dies beschlossen hatte.

Das Ministerium hat bereits die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gestartet.

Für die betroffenen Betriebe gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf gewähren, müssen sich binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung bei ihrer Veterinärbehörde melden und haben dann 18 Monate Zeit, die Haltung umzubauen oder aufzugeben.

Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung sowie solche, die männliche Mastrinder anbinden, haben drei Jahre Zeit für die Meldung und müssen den Umbau spätestens nach sieben Jahren abgeschlossen haben. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist um zwei Jahre verlängert werden.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte () sagte, das Leid der Rinder müsse beendet werden.

Die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, betonte, alle Formen der Anbindehaltung seien nicht verhaltensgerecht. Der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Frank Kohlenberg, forderte Planungssicherheit und finanzielle Förderung für die Betriebe.

Nach Schätzung des ML gibt es in Niedersachsen noch deutlich mehr als 1.000 Betriebe mit Anbindehaltung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kühe (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Miriam Staudte, Julia Pfeiffer-Schlichting, Frank Kohlenberg

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Niedersächsischer Tierschutzplan, Kommunale Spitzenverbände, Miriam Staudte (Grüne), Julia Pfeiffer-Schlichting, Landvolk Niedersachsen, Frank Kohlenberg.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hannover, Niedersachsen

Worum geht es in einem Satz?

In Niedersachsen soll die Anbindehaltung von Rindern verboten werden, was nach einem Beschluss des Landwirtschaftsministeriums und einer Facharbeitsgruppe des Tierschutzplans umgesetzt wird, wobei betroffene Betriebe unterschiedliche Übergangsfristen zur Umstellung oder Aufgabe ihrer Haltung erhalten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung einer Facharbeitsgruppe des Niedersächsischen Tierschutzplans
  • Forderung nach artgerechter Haltung von Rindern
  • Einschätzung von Tierschutzbeauftragten zur Anbindehaltung
  • Politische Initiative der Landwirtschaftsministerin
  • Analyse der aktuellen Situation der Rinderhaltung in Niedersachsen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Landwirtschaftsministerium Niedersachsen kündigt Verbot der Anbindehaltung von Rindern an
  • Facharbeitsgruppe des Niedersächsischen Tierschutzplans beschließt Erlass
  • Anfang der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände
  • Unterschiedliche Übergangsfristen für betroffene Betriebe
  • Betriebe ohne Auslauf müssen in 6 Monaten melden, 18 Monate Umbauzeit
  • Kombinierte/saisonale Anbindehaltung hat 3 Jahre Meldungsfrist, 7 Jahre Umbauzeit
  • Fristverlängerung um 2 Jahre in Einzelfällen möglich
  • Landwirtschaftsministerin betont Ende des Rinderleids
  • Landesbeauftragte für Tierschutz kritisiert Anbindehaltung als nicht verhaltensgerecht
  • Vizepräsident des Landvolks fordert Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung
  • Schätzung über mehr als 1.000 Betriebe mit Anbindehaltung in Niedersachsen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verbot der Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen
  • Umsetzung eines Erlasses durch kommunale Veterinärbehörden
  • Anhörung der kommunalen Spitzenverbände
  • Übergangsfristen für betroffene Betriebe
  • Verpflichtung zur Meldung bei der Veterinärbehörde
  • Umbau oder Aufgabe der Haltung innerhalb festgelegter Fristen
  • Möglichkeit der Fristverlängerung in Einzelfällen
  • Forderung nach Planungssicherheit und finanzieller Förderung
  • Verbesserung des Tierschutzes und der Haltungsbedingungen
  • Beendigung des Leidens der Rinder

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sagte, das Leid der Rinder müsse beendet werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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