VfL Bochum muss 10.800 Euro Strafe wegen Pyro zahlen

Sportnews: VfL Bochum mit Geldstrafe

() – Der VfL Bochum 1848 ist vom Sportgericht des Deutschen -Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das teilte der Verein mit.

Die Strafe in Höhe von 10.800 wurde wegen unsportlichen Verhaltens von Anhängern verhängt.

Der Vorfall ereignete sich beim Auswärtsspiel des Zweitligisten beim SC 07. Laut DFB-Kontrollausschuss hatten VfL-Fans pyrotechnische Gegenstände entzündet, was eine erhebliche Gefahr für Personen im Stadion dargestellt habe. Das Fehlverhalten sei im Spielbericht dokumentiert worden.

Von der Gesamtstrafe kann der VfL bis zu 3.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der Verein hat dem Antrag im Einzelrichterverfahren zugestimmt, womit das Urteil rechtskräftig ist.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fans mit Pyrotechnik (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

VfL Bochum 1848, Deutscher Fußball-Bund (DFB), SC Paderborn 07

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Bochum, Paderborn

Worum geht es in einem Satz?

Der VfL Bochum 1848 wurde vom DFB wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans, die beim Auswärtsspiel gegen SC Paderborn 07 Pyrotechnik zündeten, zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Pyrotechnische Gegenstände wurden von Fans entzündet
  • Vorfall beim Auswärtsspiel gegen SC Paderborn 07
  • Dokumentation des Fehlverhaltens im Spielbericht
  • Gefahr für Personen im Stadion

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro
  • Möglichkeit, bis zu 3.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden
  • Urteil ist rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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