Schleuser aus Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rechtsprechung zur Arbeitsrechtlichen Verantwortung in Ansbach

Ansbach () – Das Amtsgericht Ansbach hat einen 37-jährigen Berliner wegen gewerbsmäßiger Einschleusung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das teilte das Hauptzollamt am Montag mit.

Der Mann hatte zwei Arbeiter ohne erforderlichen Aufenthaltstitel für Restaurantumbauten in Westmittelfranken eingesetzt und wissentlich deren illegalen Aufenthalt begünstigt.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Ansbach hatten im Juli vergangenen Jahres zu einer großen Durchsuchungsaktion geführt.

Dabei konnten Beweise nicht nur für die Schleusung, sondern auch für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen gesichert werden.

Der verurteilte Küchenhelfer hatte für seine vier Beschäftigten keine Sozialabgaben entrichtet, was den Sozialkassen einen Schaden von über 5.300 zufügte. Diese Summe wurde eingezogen und zur Schadenswiedergutmachung verwendet.

Das nun rechtskräftige Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

4,6/5 (26 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hauptzollamt Nürnberg, Staatsanwaltschaft Ansbach, Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Ansbach, Westmittelfranken, Nürnberg.

Worum geht es in einem Satz?

Das Amtsgericht Ansbach hat einen 37-jährigen Berliner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, da er illegal zwei Arbeiter für Restaurantumbauten eingesetzt und deren Aufenthalt sowie die Zahlung von Sozialabgaben unterlassen hat, was zu einem Schaden von über 5.300 Euro führte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Eingesetzte Arbeiter ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
  • Gewerbsmäßige Einschleusung
  • Restaurantumbauten in Westmittelfranken
  • Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Durchsuchungsaktion im Juli vergangenen Jahres
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Fehlende Sozialabgaben für Beschäftigte
  • Schaden für Sozialkassen über 5.300 Euro

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten
  • Beweisführung für gewerbsmäßige Einschleusung
  • Schäden in Höhe von über 5.300 Euro für Sozialkassen
  • Einziehung der Summe zur Schadenswiedergutmachung
  • Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert