Rechtsprechung im Fall Burgrain-Zugunglück
München () – Das Landgericht München II hat zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn, die nach dem tödlichen Zugunglück von Burgrain angeklagt waren, freigesprochen. Das teilte das Oberlandesgericht München am Montag mit.
Die 4. Große Strafkammer sah nach 19 Verhandlungstagen keine strafrechtliche Schuld bei einem Fahrdienstleiter und einem Bezirksleiter, denen die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen hatte.
Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 waren fünf Menschen ums Leben gekommen, zahlreiche weitere wurden verletzt. Das Gericht stellte laut Vorsitzendem Richter Thomas Lenz zwar fest, dass zwei vorgeschädigte Schwellen die Entgleisung verursacht hätten.
Beim Bezirksleiter sei jedoch keine Pflicht zur Reparatur dieser Schwellen zum Unfallzeitpunkt nachweisbar gewesen. Beim Fahrdienstleiter habe zwar eine Pflichtverletzung vorgelegen, weil er einen Hinweis auf einen ‚Schlenker‘ des Zuges nicht weitergegeben habe.
Ein kausaler Zusammenhang dieser Unterlassung mit dem Unfall sei aber nicht mit der nötigen Sicherheit feststellbar.
In seiner Urteilsbegründung kritisierte Lenz das Aussageverhalten einiger Zeugen und wies auf Mängel in den Kontrollmechanismen der Bahn hin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwaltschaft München II und den Nebenklägern steht nun eine Woche Zeit zu, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel werden folgende vollständige Namen von Personen genannt:
Thomas Lenz.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutsche Bahn, Oberlandesgericht München, Landgericht München II, Staatsanwaltschaft München II, Bundesgerichtshof.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 3. Juni 2022 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Burgrain
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht München II hat zwei Deutsche-Bahn-Mitarbeiter freigesprochen, die im Zusammenhang mit dem tödlichen Zugunglück von Burgrain angeklagt waren, da keine strafrechtliche Schuld nachgewiesen werden konnte, obwohl Mängel in der Infrastruktur und dem Aussageverhalten von Zeugen festgestellt wurden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Tödliches Zugunglück in Burgrain am 3. Juni 2022
- Fünf Todesopfer, zahlreiche Verletzte
- Vorwurf gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn: fahrlässige Tötung, Körperverletzung
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- Keine nachweisbare Reparaturpflicht für Bezirksleiter
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- Landgericht München II spricht zwei Deutsche-Bahn-Mitarbeiter nach Zugunglück frei
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- Fahrdienstleiter hat Pflichtverletzung, aber kein kausaler Zusammenhang zum Unfall
- Richter kritisiert Aussageverhalten von Zeugen und Kontrollmechanismen der Bahn
- Urteil noch nicht rechtskräftig, Revision binnen einer Woche möglich
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Freispruch der angeklagten Mitarbeiter
- Keine strafrechtliche Schuld festgestellt
- Mängel in den Kontrollmechanismen der Bahn kritisiert
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- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird eine Stellungnahme des Vorsitzenden Richters Thomas Lenz zitiert, der das Aussageverhalten einiger Zeugen kritisierte und auf Mängel in den Kontrollmechanismen der Bahn hinwies.
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