Justiz: Freispruch nach Zugunglück in Garmisch
München () – Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden.
Das teilte das Landgericht München II am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den Bezirksleiter zwei Jahre.
Das Unglück ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, als ein Zug aufgrund maroder Schienen entgleiste. Fünf Menschen starben, mehr als 70 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Angeklagten das Unglück hätten verhindern können, doch das Gericht teilte diese Einschätzung nicht. Dem Bezirksleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, Instandsetzungsmaßnahmen verzögert zu haben. Beim Fahrdienstleiter sah sie lediglich ein „Augenblicksversagen“, da er einen Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet hätte.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landgericht München II (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Daher kann ich keine Namen auflisten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landgericht München II, Staatsanwaltschaft, Bahn
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand im Juni 2022 statt. Der Prozess um das Zugunglück, welches sich "vor dreieinhalb Jahren" ereignete, deutet auf einen Zeitraum um Anfang 2019 hin, als das Unglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen stattfand.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Garmisch-Partenkirchen, Burgrain
Worum geht es in einem Satz?
Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 wurden die zwei angeklagten Bahn-Mitarbeiter vom Landgericht München II freigesprochen, obwohl die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022
- Entgleisung eines Zuges aufgrund maroder Schienen
- Fünf Todesopfer, mehr als 70 Verletzte
- Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Versäumnisse der angeklagten Bahn-Mitarbeiter
- Bezirksleiter: Verzögerung von Instandsetzungsmaßnahmen
- Fahrdienstleiter: Nichtweiterleitung eines Hinweises eines Lokführers
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Freispruch der angeklagten Bahn-Mitarbeiter
- Keine Freiheitsstrafen auf Bewährung
- Gericht teilt nicht die Einschätzung der Staatsanwaltschaft
- Instandsetzungsmaßnahmen wurden nicht verzögert
- Auffassung des Gerichts über "Augenblicksversagen" des Fahrdienstleiters
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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