Vogelgrippe bei fünf weiteren Wildgänsen in Münster bestätigt

Vogelgrippe bei fünf weiteren Wildgänsen in Münster bestätigt

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Gesellschaft: Vogelgrippefälle in Münster bestätigt

Münster () – In Münster sind fünf weitere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.

Demnach hat das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt, dass drei tote Kanadagänse und zwei tote Graugänse mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert waren. Die Tiere waren zwischen dem 26. November und 4. Dezember am Dortmund-Ems-Kanal, in den Rieselfeldern und in Albachten gefunden worden.

Da es sich um einzelne Wildvögel handelt, verhängt die Stadt derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen wie eine Stallpflicht für Geflügel.

Bundesweit breitet sich die Vogelgrippe seit Anfang November aus. In Münster war das Virus erstmals bei einem am 3. November in Albachten gefundenen toten Kranich nachgewiesen worden.

Bei Stichproben-Untersuchungen an lebenden Wildvögeln in den Rieselfeldern wurden dagegen keine Infektionen festgestellt. Für Geflügelhalter gelten weiterhin die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen.

Die Stadt bittet die Bevölkerung, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere fernzuhalten.

Wer ungeschützten Kontakt zu infizierten Vögeln hatte, sollte sich 14 Tage selbst beobachten und bei Symptomen sich ärztlich untersuchen lassen. Funde toter Wildvögel wie Enten, Gänse oder Schwäne sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Münster (Westfalen) (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Die genannten Entitäten sind Institutionen (Friedrich-Löffler-Institut), Orte (Münster, Dortmund-Ems-Kanal, Albachten) und Tierarten (Kanadagänse, Graugänse, Kranich), jedoch keine spezifischen Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Friedrich-Löffler-Institut, Stadtverwaltung, Veterinäramt

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand zwischen dem 26. November und 4. Dezember statt. Der erste Nachweis des Virus in Münster war am 3. November.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Münster, Dortmund-Ems-Kanal, Rieselfelder, Albachten.

Worum geht es in einem Satz?

In Münster wurden fünf weitere Fälle der Vogelgrippe (H5N1) bei Wildvögeln nachgewiesen, darunter drei tote Kanadagänse und zwei tote Graugänse, jedoch werden keine zusätzlichen Maßnahmen für die Geflügelhaltung ergriffen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Nachweis von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln in Münster
  • Bestätigung des H5N1-Virus durch das Friedrich-Löffler-Institut
  • Gefundene tote Kanadagänse und Graugänse am Dortmund-Ems-Kanal und in den Rieselfeldern
  • Bundesweite Ausbreitung der Vogelgrippe seit Anfang November
  • Erstmalige Nachweis des Virus bei einem toten Kranich in Münster am 3. November
  • Keine Infektionen bei Stichprobenuntersuchungen lebender Wildvögel in den Rieselfeldern

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Fünf Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Münster bestätigt
  • Infiziert: drei tote Kanadagänse und zwei tote Graugänse mit H5N1-Virus
  • Tiere zwischen 26. November und 4. Dezember gefunden
  • Keine zusätzlichen Maßnahmen wie Stallpflicht für Geflügel verhängt
  • Virus erstmals am 3. November bei totem Kranich nachgewiesen
  • Keine Infektionen bei lebenden Wildvögeln festgestellt
  • Bestehende Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter weiterhin gültig
  • Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren
  • Haustiere von Wildvögeln fernhalten
  • Selbstbeobachtung bei Kontakt zu infizierten Vögeln empfohlen
  • Meldung toter Wildvögel an Veterinäramt erforderlich

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine zusätzlichen Maßnahmen wie Stallpflicht für Geflügel
  • Bundesweite Ausbreitung der Vogelgrippe
  • Bestehende Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter bleiben in Kraft
  • Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren
  • Haustiere von infizierten Vögeln fernhalten
  • Selbstbeobachtung bei Kontakt zu infizierten Vögeln für 14 Tage
  • Arztbesuch bei Symptomen nach Kontakt zu infizierten Vögeln
  • Meldung von toten Wildvögeln an das Veterinäramt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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