Gesellschaft: Aufhebung der Stallpflicht im Saarland
Saarbrücken () – Die Stallpflicht für Geflügel im Saarland wird am Freitag aufgehoben. Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit, dass sich die Lage bei der Vogelgrippe entspannt habe.
Die Zahl der positiv getesteten Wildvögel sei seit Anfang November stabil geblieben.
Die Allgemeinverfügung war am 30. Oktober in Kraft getreten, um Geflügelbestände zu schützen. Seit dem 22. Oktober wurden insgesamt 33 Wildvögel positiv auf das Virus getestet, wobei der überwiegende Teil Kraniche betraf.
Mit dem Wintereinbruch in der vergangenen Woche waren zwar nochmals etwa 1.000 Kraniche über das Saarland gezogen, doch gab es dabei keine weiteren Meldungen erkrankter Tiere.
Das Landesamt empfiehlt Geflügelhaltern weiterhin, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Auffällige Wildvögel oder Krankheitsfälle bei Geflügel sollten umgehend gemeldet werden.
Das eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Vogelgrippe wird abgeschaltet.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Landesamt für Verbraucherschutz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Die Stallpflicht für Geflügel im Saarland wird am Freitag aufgehoben, wobei der genaue Termin in dem Text nicht erwähnt wird. Allerdings wurde die Allgemeinverfügung am 30. Oktober in Kraft gesetzt und die Zahl der positiv getesteten Wildvögel stabil seit Anfang November. Daher lässt sich das Datum der Aufhebung auf einen Freitag im November, nach dem 30. Oktober, datieren.
Also lautet die Antwort: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Saarland
Worum geht es in einem Satz?
Die Stallpflicht für Geflügel im Saarland wird am Freitag aufgehoben, da sich die Situation bezüglich der Vogelgrippe entspannt hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
- Entspannung der Lage bei der Vogelgrippe
- Stabile Zahl positiv getesteter Wildvögel seit Anfang November
- Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am 30. Oktober
- 33 Wildvögel positiv auf das Virus getestet seit dem 22. Oktober
- Überwiegender Teil der positiven Tests betraf Kraniche
- Keine weiteren Meldungen erkrankter Tiere trotz Wintereinbruch undziehender Kraniche
- Empfehlung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Stallpflicht für Geflügel im Saarland wird aufgehoben
- Lage bei der Vogelgrippe entspannt sich
- Zahl der positiv getesteten Wildvögel seit Anfang November stabil
- Allgemeinverfügung zum Schutz der Geflügelbestände trat am 30. Oktober in Kraft
- 33 Wildvögel seit dem 22. Oktober positiv getestet, überwiegend Kraniche
- Keine weiteren Meldungen erkrankter Tiere trotz Wintereinbruch und Zug von 1.000 Kranichen
- Empfehlung von Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter bleibt bestehen
- Bürgertelefon zum Thema Vogelgrippe wird abgeschaltet
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben
- Lage bei der Vogelgrippe hat sich entspannt
- Zahl positiv getesteter Wildvögel stabil geblieben
- Empfehlung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
- Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
- Auffällige Wildvögel oder Krankheitsfälle umgehend melden
- Bürgertelefon zum Thema Vogelgrippe wird abgeschaltet
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, das Landesamt für Verbraucherschutz wird zitiert, indem es mitteilt, dass die Stallpflicht für Geflügel im Saarland aufgehoben wird, da sich die Lage bei der Vogelgrippe entspannt habe.
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