Immobilienverband legt eigenen Gesetzesentwurf für Bauregeln vor

Immobilienverband legt eigenen Gesetzesentwurf für Bauregeln vor

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Wirtschaftliche Reformen im Bauwesen in Berlin

Berlin () – Verbände der Immobilienwirtschaft drängen bei der Reduzierung der Baukosten zur Eile und legen einen eigenen Gesetzentwurf für einfachere Bauregeln vor. Das berichtet die „Welt“ (Samstagausgabe).

Vorgeschlagen wird ein „kostenoptimierter Basiswohnstandard“ mit einem „wirtschaftlichen, funktionalen Mindeststandard für gesunden, sicheren und gebrauchstauglichen Wohnraum, der Baukosten nachhaltig senkt“ – so heißt es in einem Entwurf des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Der Basiswohnstandard solle unter anderem Mindestanforderungen für Heizung oder Dämmung definieren, für die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität, Sanitärausstattung und Schallschutz. Der rechtliche Rahmen würde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen, weitere technische Details in einer Verordnung.

„Uns geht es darum, nicht die Ausnahme von zu hohen Standards zu regeln, sondern einen neuen, abgesenkten und bezahlbaren Standard als gesetzlichen Leitmaßstab zu definieren“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko der Zeitung. In dem Verband sind rund 3.000 Wohnungsunternehmen mit etwa sechs Millionen Wohnungen organisiert. Der GdW stimmt den Gesetzesvorschlag aktuell mit weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft ab und will den Text in den nächsten Tagen dem Bau- und dem Justizministerium in Berlin sowie den Regierungsparteien präsentieren.

Der Entwurf unterscheidet sich von der Idee eines sogenannten Gebäudetyps E, für den Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) Ende November Eckpunkte vorgestellt hatten. Der Gebäudetyp E soll auf zivilrechtlicher Basis regeln, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik keinen Mangel darstellen. Das würde Klagen von Mietern oder Käufern gegen niedrigere Ausstattungsstandards erschweren. Ein Gesetz soll allerdings erst Ende 2026 vorliegen.

Dem GdW und anderen Verbänden der Immobilienwirtschaft ist das zu spät und zu unsicher. „Die jetzigen Vorschläge der Ministerin sind kompliziert, langwierig und letztlich streitanfällig“, sagte Gedaschko.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kransitz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Axel Gedaschko, Verena Hubertz, Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), SPD, Bau- und Justizministerium.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Verbände der Immobilienwirtschaft fordern eine schnelle Reduzierung der Baukosten durch einen eigenen Gesetzentwurf, der einen "kostenoptimierten Basiswohnstandard" für gesunden und bezahlbaren Wohnraum definiert, während der aktuelle Regierungsansatz als zu komplex und zeitaufwendig angesehen wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Dringlichkeit zur Reduzierung der Baukosten
  • Vorstoß von Verbänden der Immobilienwirtschaft
  • Vorschlag eines "kostenoptimierten Basiswohnstandards"
  • Unzureichende bestehende Bauregelungen
  • Unterschiedliche Ansätze zu niedrigen Standards im Vergleich zu Regierungsplänen
  • Unzufriedenheit mit langsamen Verfahren und Unsicherheiten in der Gesetzgebung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Verbände der Immobilienwirtschaft fordern schnelle Reduzierung der Baukosten
  • Eigenen Gesetzentwurf für einfachere Bauregeln vorgelegt
  • Vorschlag eines "kostenoptimierten Basiswohnstandards"
  • Basiswohnstandard definiert Mindestanforderungen für Heizung, Dämmung, Trinkwasserversorgung, Elektrizität, Sanitärausstattung und Schallschutz
  • Gesetzesrahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • GdW-Präsident Axel Gedaschko betont Absenkung der Standards
  • GdW mit rund 3.000 Wohnungsunternehmen und sechs Millionen Wohnungen organisiert
  • Abstimmung des Gesetzesvorschlags mit weiteren Verbänden
  • Präsentation des Entwurfs an Bau- und Justizministerium sowie Regierungsparteien in Berlin
  • Unterschiede zum Gebäudetyp E der Ministerinnen Hubertz und Hubig
  • Kritik an aktuellen Vorschlägen: kompliziert, langwierig und streitanfällig
  • GdW hält Gesetzesentwurf bis Ende 2026 für zu spät und unsicher

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Dringlichkeit zur Reduzierung der Baukosten
  • Vorschlag eines kostenoptimierten Basiswohnstandards
  • Definition von Mindestanforderungen für Heizung, Dämmung, Wasser, Elektrizität, Sanitär und Schallschutz
  • Anpassung des rechtlichen Rahmens im Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Absenkung des gesetzlichen Maßstabs für Standards
  • Abstimmung des Gesetzesvorschlags mit weiteren Verbänden
  • Präsentation des Textes an Bau- und Justizministerium sowie Regierungsparteien
  • Kritik an den bestehenden Vorschlägen der Ministerin
  • Befürchtungen über Komplexität und mögliche Streitigkeiten bei den Vorschlägen der Ministerin
  • Unzureichende Zeit bis zur Verabschiedung des Gesetzes Ende 2026

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. GdW-Präsident Axel Gedaschko sagt: "Uns geht es darum, nicht die Ausnahme von zu hohen Standards zu regeln, sondern einen neuen, abgesenkten und bezahlbaren Standard als gesetzlichen Leitmaßstab zu definieren."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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