Zoll stellt 148 Kilogramm Feuerwerkskörper an Grenze bei Bad Bentheim sicher

Zoll stellt 148 Kilogramm Feuerwerkskörper an Grenze bei Bad Bentheim sicher

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Zollkontrolle und Sicherheit an Grenzen

Bad Bentheim () – Zoll und Bundespolizei haben an der deutsch-niederländischen Grenze bei Bad Bentheim 148 Kilogramm Feuerwerkskörper der höchsten Gefahrenkategorie beschlagnahmt. Wie das Hauptzollamt Osnabrück am Mittwoch mitteilte, wurde der Kleintransporter mit niederländischem Fahrer am 10. November am ehemaligen Grenzübergang Achterberg-Springbiel kontrolliert.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten zwischen Arbeitsgeräten acht Kartons mit Feuerwerkskörpern der Kategorie IV. Diese dürfen nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden und stellen eine große Gefahr dar.

Der Fahrer konnte die für den Transport erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht vorlegen, woraufhin das Hauptzollamt Osnabrück die pyrotechnischen Artikel sicherstellte.

Gegen den niederländischen Staatsbürger wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Zollbehörden erhoben in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro.

Die weiteren Ermittlungen hat inzwischen das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feuerwerkskörper (Archiv), Bundespolizei Bad Bentheim via

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Zoll, Bundespolizei, Hauptzollamt Osnabrück, Staatsanwaltschaft Osnabrück, Zollfahndungsamt Essen

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 10. November statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Bad Bentheim, deutsch-niederländische Grenze, ehemaliger Grenzübergang Achterberg-Springbiel, Osnabrück, Zollfahndungsamt Essen.

Worum geht es in einem Satz?

Zoll und Bundespolizei haben an der deutsch-niederländischen Grenze 148 Kilogramm gefährlicher Feuerwerkskörper beschlagnahmt, da der Fahrer keine Einfuhrgenehmigung vorlegen konnte, woraufhin ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kontrolle des Kleintransporters am Grenzübergang Achterberg-Springbiel
  • Fahrer konnte keine Einfuhrgenehmigung vorlegen
  • Entdeckung von 148 Kilogramm Feuerwerkskörpern der höchsten Gefahrenkategorie
  • Feuerwerkskörper waren zwischen Arbeitsgeräten versteckt
  • Feuerwerkskörper der Kategorie IV nur für Fachpersonen erlaubt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Beschlagnahmung von 148 Kilogramm Feuerwerkskörpern
  • Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Fahrer
  • Sicherheitsleistung von 1.500 Euro
  • Übernahme der Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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