Streit um Mietvertrag: AfD in Berlin
Berlin () – Im Streit mit ihrem bisherigen Vermieter um eine fristlose Kündigung hat die AfD keine Einigung erzielt. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin ging am Freitag ohne einvernehmliche Lösung zu Ende. Das Gericht wird nun am 26. September über die vom Vermieter angestrengte Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle entscheiden.
Die AfD will am Freitag im Termin bereits Zweifel des Gerichts vernommen haben, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen war, und gibt sich deshalb siegesgewiss. „Wir bedauern sehr, dass sich der Geschäftsführer des Vermieters während der heutigen Güteverhandlung entschieden hat, auch weiterhin seinen öffentlich eskalierenden Pfad emotionaler und haltloser Vorwürfe zu beschreiten“, sagte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher der AfD.
Der Vermieter wirft der Partei vor, gegen den Mietvertrag verstoßen zu haben, unter anderem durch eine nicht genehmigte Wahlparty, bei der auch ein Logo an das Gebäude projiziert wurde. Neben der deswegen ausgesprochenen fristlosen Kündigung, über die aktuell vor Gericht gestritten wird, hat er hilfsweise den Gewerbemietvertrag für 2026 auch noch einmal fristgerecht gekündigt – ausziehen muss die AfD also früher oder später in jedem Fall.
Deswegen hat sich die Partei offenbar auch schon eine neue Immobilie gesichert – und zwar in besserer Lage: „Die verbesserte Anbindung der neuen Immobilie im politischen Zentrum Berlins wird unserer Bedeutung als unangefochten stärkste Oppositionspartei gerecht und ist der nächste Schritt auf dem Erfolgskurs der Alternative für Deutschland in Richtung Regierungsverantwortung“, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter am Freitag. Die AfD werde durch den Umzug im nächsten Jahr „ihre parteiinterne Infrastruktur erheblich aufwerten“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Kay Gottschalk, Carsten Hütter
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, Landgericht Berlin, Kay Gottschalk, Carsten Hütter
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum für die Gerichtsentscheidung ist der 26. September. Der Zeitraum, in dem die Güteverhandlung stattfand, ist der Freitag vor diesem Datum.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die AfD hat in einem Streit mit ihrem Vermieter um eine fristlose Kündigung keine Einigung erzielt, während das Gericht am 26. September über die Räumungsklage entscheidet, während die Partei bereits eine neue Immobilie in besserer Lage gesichert hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Streit mit Vermieter
- Fristlose Kündigung durch Vermieter
- Güteverhandlung vor Landgericht ohne Einigung
- Vorwurf des Vermieters: Verstoß gegen Mietvertrag
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- AfD sichert sich neue Immobilie in besserer Lage
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Einigung im Streit mit Vermieter
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- Gericht entscheidet am 26. September über Räumungsklage
- AfD sieht Informationen des Gerichts skeptisch
- Kay Gottschalk äußert sich kritisch zur Haltung des Vermieters
- Vermieter wirft AfD Vertragsverstöße vor, darunter nicht genehmigte Wahlparty
- Fristlose Kündigung und zusätzliche Kündigung für 2026 ausgesprochen
- AfD hat neue Immobilie in besserer Lage gesichert
- AfD-Bundesschatzmeister spricht von positiver Perspektive durch Umzug
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Gericht entscheidet über Räumungsklage am 26. September
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- Aufwertung der parteiinternal Infrastruktur durch Umzug
- Symbolischer Schritt auf dem Erfolgskurs der AfD
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher der AfD, äußert sich kritisch über den Vermieter und dessen Vorgehensweise während der Güteverhandlung.
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