OLG bestätigt Kündigung von Geschäftsführer wegen Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

OLG bestätigt Kündigung von Geschäftsführer wegen Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

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Wirtschaft: Geschäftsführer Kündigung in Wiesbaden

Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20. November die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers eines Wiesbadener Nahverkehrsunternehmens für wirksam erklärt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Manager hatte trotz fehlender Personalverantwortung Höhergruppierungen und Zulagen für Betriebsratsmitglieder unterzeichnet, ohne diese ausreichend zu kontrollieren.

Der Kläger war seit 2014 Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens und zuletzt unter anderem für Personal zuständig. Nach anonymen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten im 2021 hatte das eine externe Untersuchung eingeleitet.

Auf Basis eines Zwischenberichts wurde der Geschäftsführer im März 2022 fristlos gekündigt. Das Landgericht hatte die Kündigung bereits für wirksam erklärt.

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorgelegen habe.

Der Geschäftsführer habe seine Überwachungspflichten verletzt, obwohl er in die zu den Gehaltsentscheidungen eingebunden war. Allerdings sprach das Gericht dem gekündigten Manager Tantiemen in Höhe von 24.000 Euro für das Jahr 2021 zu, da kein grob unanständiges Verhalten vorlag.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde können beide die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof begehren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es wird lediglich von einem „Geschäftsführer“, „Manager“, und „Kläger“ ohne spezifische Namen gesprochen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Wiesbadener Nahverkehrsunternehmen, Landgericht Wiesbaden, Bundesgerichtshof.

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum: 20. November (Urteil), Herbst 2021 (Hinweise auf Unregelmäßigkeiten), März 2022 (fristlose Kündigung)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Frankfurt am Main, Wiesbaden

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers eines Wiesbadener Nahverkehrsunternehmens wegen Verletzung seiner Überwachungspflichten, räumte ihm jedoch Tantiemen von 24.000 Euro für 2021 ein, da kein grob unanständiges Verhalten vorlag.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Fristlose Kündigung des Geschäftsführers
  • Fehlende Personalverantwortung des Managers
  • Unterschrift von Höhergruppierungen und Zulagen ohne Kontrolle
  • Anonyme Hinweise auf Unregelmäßigkeiten
  • Externe Untersuchung eingeleitet
  • Überwachungspflichten verletzt
  • Eingebunden in die Kommunikation zu Gehaltsentscheidungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bestätigung der fristlosen Kündigung des Geschäftsführers
  • Verletzung der Überwachungspflichten festgestellt
  • Tantiemen in Höhe von 24.000 Euro für 2021 zugesprochen
  • Entscheidung nicht rechtskräftig
  • Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision beim Bundesgerichtshof

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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