Brandenburger Grüne lehnen Lockerung des Nachtflugverbots am BER ab

Politik: Nachtflugverbot Flughafen BER in Brandenburg

Potsdam () – Die Brandenburger haben nach einer Aufweichung des Nachtflugverbots am Flughafen BER entschieden zurückgewiesen. Landesvorsitzende Andrea Lübcke sagte am Freitag, das Verbot sei eine klare rechtliche Vorgabe zum Schutz der und Nachtruhe zehntausender in der Region.

Wer einen Flughafen in einem dicht besiedelten Gebiet betreibe, müsse Abstriche bei wirtschaftlichen Interessen hinnehmen, so die Grünenpolitikerin.

Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits 2006 festgestellt, dass der Flughafen nur unter strengen Lärmschutzauflagen betrieben werden dürfe. Diese Rechtslage sei verbindlich und müsse von allen Verantwortlichen anerkannt werden.

Die gesundheitlichen Folgen von nächtlichem Fluglärm seien wissenschaftlich belegt, besonders betroffen seien , ältere Menschen und Berufstätige.

Es dürfe keinen zusätzlichen Spielraum für nächtliche Landungen geben, Sonderrechte für Billigfluggesellschaften lehnten die Grünen entschieden ab. Der Schutz der Nachtruhe sei ein gesetzliches Gebot und Grundrecht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flughafen BER bei Nacht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Brandenburger Grünen, Andrea Lübcke, Bundesverwaltungsgericht, Billigfluggesellschaften

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Flughafen BER, Potsdam.

Worum geht es in einem Satz?

Die Brandenburger Grünen lehnen Forderungen nach einer Aufweichung des Nachtflugverbots am Flughafen BER ab, da der Schutz der Gesundheit und Nachtruhe der Anwohner gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Forderungen nach Aufweichung des Nachtflugverbots
  • Schutz der Gesundheit und Nachtruhe der Anwohner
  • Dichte Besiedelung rund um den Flughafen
  • Strenge Lärmschutzauflagen laut Bundesverwaltungsgericht 2006
  • Wissenschaftliche Belege für gesundheitliche Folgen von Fluglärm
  • Besondere Betroffenheit von Familien, älteren Menschen und Berufstätigen
  • Ablehnung von Sonderrechten für Billigfluggesellschaften

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Gesundheitsschutz der Bevölkerung
  • Erhalt der Nachtruhe für Anwohner
  • Keine Aufweichung des Nachtflugverbots
  • Einhaltung der rechtlichen Vorgaben
  • Schutz vor nächtlichem Fluglärm
  • Keine Sonderrechte für Billigfluggesellschaften
  • Stärkung gesetzlicher Vorgaben und Grundrechte

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Landesvorsitzende Andrea Lübcke äußert sich zu den Forderungen nach einer Aufweichung des Nachtflugverbots am Flughafen BER.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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