Bundesverwaltungsgericht kippt "Hammerskins"-Verbot

Bundesverwaltungsgericht kippt "Hammerskins"-Verbot

News - Vermischtes - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Rechtsprechung zum Verbot extremistischer Gruppen in Deutschland

Leipzig () – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben. Das mit Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung einschließlich ihrer regionalen Chapter sowie der „Crew 38“ als Teilorganisationen sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit.

Mit der Verbotsverfügung hatte das BMI festgestellt, dass sich die Vereinigung einschließlich ihrer Teilorganisationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richte und nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe. Der Bescheid ordnet unter anderem die Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens des Vereins und seiner Teilorganisationen an. Insbesondere bezieht er in Ziffer 5 Satz 2 der Verbotsverfügung auch das im Privateigentum stehende Grundstück eines Mitglieds ein. Gegen die Verfügung hatten zahlreiche regionale Chapter und deren Mitglieder Klagen erhoben.

Die Klagen hatten jetzt vor dem erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Entgegen der Auffassung des Innenministeriums lasse sich die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ nicht feststellen, hieß es zur Begründung. Zwar ergebe sich aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial, auf das sich das Gericht ungeachtet der Einwände einzelner Kläger stützen könne, dass sich Mitglieder der regionalen Chapter regelmäßig auf einem sogenannten „National Officers Meeting“ treffen. Das Gericht habe sich jedoch nicht die Überzeugung bilden können, dass diese Treffen Ausdruck eines Zusammenschlusses zu einer verfestigten Organisation auf nationaler Ebene seien und dort für die Chapter sowie deren Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen würden.

Das Tatsachenmaterial rechtfertige nicht die Annahme, dass zwischen den Chaptern und der europäischen bzw. weltweiten Bewegung ein nationaler Verein „Hammerskins Deutschland“ bestehe, so das Gericht. Auch belege das Material nicht eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter durch eine übergeordnete nationale Ebene. Nur eine derartige Einbindung in eine Gesamtorganisation würde – wie hier vom BMI angenommen – die Einordnung der Chapter als Teilorganisationen und damit deren Einbeziehung in das Verbot ohne chapterbezogene Prüfung der Verbotsgründe rechtfertigen.

Vielmehr finde sich deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter, so die Leipziger Richter weiter. In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibe es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden könnten.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot im Jahr 2023 als „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“ sowie als „klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus“ bezeichnet.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der im Artikel erwähnten Personen sind:

Nancy Faeser.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverwaltungsgericht, Vereinigung "Hammerskins Deutschland", Bundesinnenministerium (BMI), Crew 38, Nancy Faeser (SPD)

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 24. Juli 2023 statt, als das Bundesinnenministeriums das Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" aussprach. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde an einem Freitag verkündet, das genaue Datum wird jedoch nicht angegeben. Daher kann ich sagen:

Verbot: 24. Juli 2023; Gerichtsurteil: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Leipzig, Deutschland

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Vereinigung "Hammerskins Deutschland" aufgehoben, da es keine ausreichenden Beweise für eine übergeordnete Organisation gab und die regionalen Chapter weitgehend autonom operieren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 24. Juli 2023
  • Feststellung des BMI, dass die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist
  • Annahme, dass die Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderläuft
  • Klagen regionaler Chapter und deren Mitglieder gegen das Verbot
  • Mangelnde Nachweisbarkeit einer bundesweiten Organisation "Hammerskins Deutschland"
  • Treffen der Mitglieder auf "National Officers Meeting" ohne verbindliche Entscheidungen
  • Hinweise auf Autonomie der regionalen Chapter
  • Möglichkeit der Behörden, einzelne Chapter zu verbieten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Aufhebung des Verbots der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" durch das Bundesverwaltungsgericht
  • Gericht hielt das Verbot für rechtswidrig
  • BMI sah gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Aktivitäten
  • Klagen der regionalen Chapter hatten Erfolg
  • Gericht fand keinen Nachweis der bundesweiten Organisation
  • Keine zentrale Steuerung durch eine nationale Ebene festgestellt
  • Hinweise auf Autonomie der Chapter
  • Behörde darf einzelne Chapter weiterhin verbieten
  • Nancy Faeser bezeichnete das Verbot als Schlag gegen Rechtsextremismus und Signal gegen Rassismus

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" aufgehoben
  • Rückgabe des beschlagnahmten Vermögens möglich
  • Regionale Chapter weiterhin autonom
  • Möglichkeit für Behörden, einzelne Chapter zu verbieten
  • Keine zentrale Organisation auf nationaler Ebene festgestellt
  • Erfolgreiche Klagen von regionalen Chaptern und Mitgliedern
  • Gericht hält Kriterien für Verbot als nicht erfüllt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete das Verbot als "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus" sowie als "klares Signal gegen Rassismus und Antisemitismus."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert