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Rechnungshof warnt vor Milliardenrisiko bei Masken-Klagen
Bonn () – Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags die aus seiner Sicht unzureichende Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Blick auf mögliche Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Corona-Pandemie.
„Das BMG berücksichtigte bei seiner Risikoprognose zu den Open-House-Streitigkeiten für das Jahr 2025 lediglich eine bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von insgesamt 270 Millionen Euro, zuzüglich geschätzter Zins- und Verfahrenskosten von bis zu 90 Millionen Euro“, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrer Stellungnahme, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Aus Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten der Schutzmasken seien aktuell aber noch „rund 100 Klagen anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro“, heißt es in dem Bericht. „Wenn und soweit das BMG rechtskräftig zu Zahlungen verurteilt würde, kämen noch Verfahrenskosten und gegebenenfalls Zinsen in beträchtlicher Höhe hinzu“, so der Bundesrechnungshof.
Mögliche weitere Zahlungsverpflichtungen aus diesen Abwicklungsrisiken wolle das BMG über Ausgabereste decken und seien „daher in den Haushaltsentwürfen für die Jahre 2025 und 2026 nicht abgebildet“, schreibt der Rechnungshof weiter. Grundsätzlich dürften Ausgaben allerdings nur zwei Jahre übertragen werden. „Soweit das BMG aus dem Haushaltsansatz für das Jahr 2022 gebildete Reste auch in den Jahren 2025 und 2026 noch in Anspruch nehmen muss, bedarf es einer Ausnahmeregelung“, heißt es in dem Schreiben.
Auch die Risikovorsorge für die Folgekosten für die Verwaltung der Masken-Überbeschaffung (sogenannte Annexkosten) hält der Rechnungshof für unzureichend. Für das Jahr 2025 sind laut BMG für Annexkosten erneut 45 Millionen Euro vorgesehen. Für die Jahre 2026 und 2027 rechnet das Gesundheitsministerium mit Ausgaben allein für konkret absehbare Verpflichtungen (Lager, Logistik, Vernichtung, externe Beratung sowie Rechtsberatung) von insgesamt 67,3 Millionen Euro. „Für das Jahr 2025 sieht der Haushaltsentwurf einen Ansatz von 60 Millionen Euro vor. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 sind 5,4 Millionen Euro veranschlagt, also weniger als die Ausgabenprognose des BMG“, heißt es in dem Bericht.
Der Bundesrechnungshof hatte schon in der Vergangenheit die massive Überbeschaffung von Masken während der Pandemie gerügt. Für 5,8 Milliarden Schutzmasken hatte man bis zum Jahr 2024 rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. „Letztlich wurden nur 1,7 Milliarden Schutzmasken im Inland verteilt. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge wurde bereits vernichtet“, so der Rechnungshof in dem Schreiben weiter. Für zu Beginn des Jahres nutzbare Restbestände von gut 800 Millionen Masken habe es zudem an „einem wirksamen und realistischen Verteilungskonzept“ gefehlt. Seit 2023 habe das BMG nur noch 55 Millionen Stück kostenlos an Krankenhäuser, Sozialverbände oder Behörden abgegeben.
Weitere 377 Millionen Schutzmasken sind laut Rechnungshof bereits konkret zur Vernichtung vorgesehen oder werden lediglich deshalb noch länger eingelagert, weil sie in den laufenden Verfahren streitbefangen sind. Aktuell verfüge das BMG noch über 332 Millionen auslieferungsfähige Schutzmasken, so der Bericht.
Wegen der Maskenbeschaffung steht auch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck. Ein Sonderbericht hatte Spahn, der derzeit Fraktionschef der Union im Bundestag ist, schwere Vorwürfe gemacht.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesrechnungshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jens Spahn
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesrechnungshof, Haushaltsausschuss des Bundestags, Bundesgesundheitsministerium (BMG), Funke-Mediengruppe, Jens Spahn (CDU)
Wann ist das Ereignis passiert?
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebene Ereignisse finden in Bonn statt.
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesgesundheitsministerium für eine unzureichende Risikovorsorge bezüglich möglicher Folgekosten aus der überteuerten Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie und weist auf erhebliche rechtliche Risiken mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro hin.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums sind die potenziellen Folgekosten und Rechtsstreitigkeiten aus der übermäßigen Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie. Insbesondere werden unzureichende Rücklagen für mögliche Schadensersatzforderungen und Verwaltungskosten bemängelt, während zahlreiche Klagen gegen das Ministerium anhängig sind.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Bundesrechnungshof hat die Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung während der Corona-Pandemie scharf kritisiert, da diese als unzureichend erachtet wird. Zudem steht der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn aufgrund eines Sonderberichts unter Druck, der ihm schwerwiegende Vorwürfe macht.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Folgen oder Konsequenzen aus dem Artikel:
unzureichende Risikovorsorge des BMG, mögliche Zahlungsaufforderungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, Verfahrenskosten und Zinsen in beträchtlicher Höhe, Ausgabereste zur Deckung zukünftiger Verpflichtungen, unzureichende Risikovorsorge für Annexkosten, Abweichungen zwischen Haushaltsentwurf und Ausgabenprognose, massive Überbeschaffung von Masken, fehlerhaftes Verteilungskonzept, Vernichtung von mehr als der Hälfte der Beschaffungsmenge, Druck auf Jens Spahn aufgrund schwerer Vorwürfe.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zitiert. Der Bundesrechnungshof kritisiert die unzureichende Risikovorsorge des Bundesgesundheitsministeriums in Bezug auf die möglichen Folgekosten der Schutzmasken-Beschaffung, insbesondere dass nur eine bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von 270 Millionen Euro berücksichtigt wird, während rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig sind.
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