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CDU fordert Reform des Denkmalschutzrechts in Schleswig-Holstein
Kiel () – Die CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein fordert eine Überarbeitung des Denkmalschutzrechts. Der denkmalpolitische Sprecher Hermann Junghans sagte am Montag, dass aktuelle Fälle in Lübeck wie die Unterschutzstellung der Siedlung Herrenwyk und eines Wohnblocks aus den 1930er Jahren in der Margarethenstraße Anlass für Reformen gäben.
Junghans kritisierte, dass die Akzeptanz für Denkmalschutz schwinde und Maßnahmen zunehmend als Bevormundung der Eigentümer empfunden würden.
Die CDU fordere deshalb mehr Mitspracherecht für Eigentümer und die stärkere Nutzung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen Denkmalbehörden und Eigentümern statt einseitiger Verwaltungsakte.
Zudem plädiert die Partei für eine Differenzierung nach Denkmalwerten, bei der zwischen national herausragenden Denkmälern wie dem Lübecker Rathaus und weniger bedeutsamen Objekten unterschieden wird. Bei weniger bedeutenden Denkmälern könnten demnach Genehmigungspflichten entfallen, solange nicht in die Substanz eingegriffen wird.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Denkmalschutzgebiet (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Hermann Junghans
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU-Landtagsfraktion, Schleswig-Holstein, Hermann Junghans, Lübeck, Herrenwyk, Margarethenstraße, Denkmalschutzbehörden
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Kiel, Lübeck
Worum geht es in einem Satz?
Die CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein fordert eine Reform des Denkmalschutzrechts, um die Akzeptanz zu erhöhen, Eigentümer mehr einzubeziehen und zwischen national herausragenden Denkmälern und weniger bedeutsamen Objekten zu unterscheiden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Forderungen der CDU-Landtagsfraktion zur Reform des Denkmalschutzrechts sind aktuelle Fälle in Lübeck, insbesondere die Unterschutzstellung der Siedlung Herrenwyk und eines Wohnblocks aus den 1930er Jahren. Diese Fälle zeigen, dass die Akzeptanz für Denkmalschutz sinkt und Maßnahmen oft als Bevormundung der Eigentümer wahrgenommen werden.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat auf die sinkende Akzeptanz des Denkmalschutzes reagiert und fordert Reformen, um Eigentümern mehr Mitspracherecht zu geben. Besonders aktuelle Fälle in Lübeck, wie die Unterschutzstellung bestimmter Gebäude, seien Anlass für eine differenzierte Handhabung des Denkmalschutzrechts.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: schwinde Akzeptanz für Denkmalschutz, Maßnahmen werden als Bevormundung der Eigentümer empfunden, mehr Mitspracherecht für Eigentümer, stärkere Nutzung von öffentlich-rechtlichen Verträgen, Differenzierung nach Denkmalwerten, Entfall von Genehmigungspflichten für weniger bedeutende Denkmäler.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Hermann Junghans, dem denkmalpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, zitiert. Er kritisiert, dass die Akzeptanz für Denkmalschutz schwinde und fordert mehr Mitspracherecht für Eigentümer sowie eine Differenzierung nach Denkmalwerten, um Genehmigungspflichten für weniger bedeutende Denkmäler zu reduzieren.
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