AfD prüft Verfassungsbeschwerde wegen "Verdachtsfall"-Einstufung

AfD prüft Verfassungsbeschwerde wegen "Verdachtsfall"-Einstufung

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AfD prüft Verfassungsbeschwerde wegen "Verdachtsfall"-Einstufung

Berlin () – Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ abgelehnt hat, prüft die Partei den Gang nach Karlsruhe.

„Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen“, heißt es in einer am Dienstagabend verbreiteten Stellungnahme der Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. „Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen.“

In mehreren Klageverfahren hatte sich die AfD ursprünglich gegen die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gewandt, sie selbst sowie ihre mittlerweile in Liquidation befindliche Jugendorganisation „Junge Alternative (JA)“ stünden im Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, und ihre interne Sammlungsbewegung „Der Flügel“ sei vor deren Auflösung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen gewesen. Sie wandte sich zudem gegen die öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufungen und begehrte die Verpflichtung des BfV, sie künftig nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Sämtliche Klagen waren in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben. Das OVG Münster hatte es zudem abgelehnt, gegen seine Urteile die Revision zuzulassen, was das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alice Weidel, Tino Chrupalla und Bernd Baumann (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Alice Weidel, Tino Chrupalla, Bernd Baumann

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Bundesverwaltungsgericht, OVG Münster, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Junge Alternative (JA), Der Flügel

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin, Münster, Karlsruhe

Worum geht es in einem Satz?

Die AfD prüft eine Verfassungsbeschwerde, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen die Einstufung als "Verdachtsfall" abgelehnt hat und ihre Klagen gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolglos blieben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die die Partei als verfassungsfeindlich ansieht. Nach mehreren erfolglosen Klageverfahren lehnte das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen die Urteile des OVG Münster ab, was die AfD nun veranlasst, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die AfD nach der Ablehnung ihrer Revision durch das Bundesverwaltungsgericht plant, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel äußern Bedenken, dass wichtige Fragen zur Einstufung der Partei als "Verdachtsfall" nicht geklärt werden können.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Prüfung der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde, Nicht-Klärung relevanter Fragen, Ablehnung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster, erfolglose Klageverfahren in der Berufungsinstanz, Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel zitiert. Sie nehmen zur Kenntnis, dass relevante Fragen zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" nicht geklärt werden können, und prüfen daher die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde.

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