Völkerrechtler lobt Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs

Völkerrechtler lobt Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs

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Völkerrechtler lobt Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs

Köln () – Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß hat die Rolle Deutschlands bei einer weiteren Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag gelobt.

In einer Sonderkonferenz der IStGH-Vertragsstaaten in New York in der vorigen Woche habe Deutschland „unter besonders schwierigen Bedingungen Haltung gezeigt“, schreibt der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln in einem Gastbeitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe). Die Entschließung, bis 2029 auf eine stärkere Gerichtsbarkeit über das Verbrechen des Angriffskriegs hinzuarbeiten, bezeichnete Kreß als „denkwürdige Station“ auf dem Weg zu einer effizienten internationalen Strafverfolgung.

Scharf kritisierte er den Widerstand einer Minderheit von Staaten – angeführt von Frankreich und Großbritannien mit Unterstützung der USA – gegen die Gleichstellung des Verbrechens der Aggression mit den drei übrigen Völkerstraftaten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Hier sei die Chance zu einer Beseitigung von Doppelstandards im Völkerrecht ungenutzt geblieben. „Diesen historischen Schritt verhindert zu haben, wirft einen Schatten auf die opponierende Minderheit der Vertragsstaaten und ihre bei feierlichen Gelegenheiten gern bekundete Bereitschaft, sich für ein wirksames und faires Völkerstrafrecht einzusetzen“, so Kreß.

Auch wenn es für Deutschland „ein anspruchsvolles Unterfangen“ sei, in einer Frage von großer außenpolitischer Brisanz eine andere Position zu beziehen als Frankreich und Großbritannien, von den USA zu schweigen, sei zu hoffen, dass die deutsche Diplomatie an den angestrebten Reformen weiter „an vorderster Front mitwirken“ werde.

Kreß war von 1998 bis 2017 Mitglied der deutschen Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum Internationalen Strafgerichtshof. In der vergangenen Woche nahm er als wissenschaftlicher Berater der deutschen Delegation an den Verhandlungen in New York teil.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Internationaler Strafgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Claus Kreß, France, Großbritannien, USA

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH), Institut für Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln, Kölner Stadt-Anzeiger, Frankreich, Großbritannien, USA.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Köln, Den Haag, New York.

Worum geht es in einem Satz?

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß lobt Deutschlands engagierte Rolle zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, kritisiert jedoch den Widerstand von Staaten wie Frankreich, Großbritannien und den USA gegen die Gleichstellung des Verbrechens der Aggression mit anderen Völkerstraftaten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Sonderkonferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in New York, bei der Deutschland eine führende Rolle in der Diskussion über die Stärkung der Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Verbrechen des Angriffskriegs einnahm. Dies geschah unter kritischen Bedingungen, die durch Widerstand von Staaten wie Frankreich, Großbritannien und den USA gekennzeichnet waren.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß lobt die deutsche Position zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und kritisiert den Widerstand von Staaten wie Frankreich, Großbritannien und den USA gegen die Gleichstellung des Verbrechens der Aggression mit anderen Völkerstraftaten. Er hebt hervor, dass Deutschland trotz schwieriger außenpolitischer Umstände aktiv an Reformen mitwirken sollte.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

1. Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),
2. Entwicklung einer stärkeren Gerichtsbarkeit über das Verbrechen des Angriffskriegs bis 2029,
3. Unnutzte Chance zur Beseitigung von Doppelstandards im Völkerrecht,
4. Schattenwurf auf die opponierende Minderheit der Vertragsstaaten,
5. Hoffen auf eine engagierte deutsche Diplomatie bei den angestrebten Reformen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Kölner Völkerrechtlers Claus Kreß zitiert. Er lobt die Rolle Deutschlands bei der Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs und bezeichnet die jüngste Entschließung zur Gerichtsbarkeit über Angriffskriege als "denkwürdige Station" für die internationale Strafverfolgung, kritisiert jedoch den Widerstand von Staaten wie Frankreich, Großbritannien und den USA gegen die Gleichstellung des Verbrechens der Aggression mit anderen Völkerstraftaten.

Köln: Eine Stadt mit europäischer Bedeutung

Köln ist eine der ältesten Städte Deutschlands und berühmt für ihre beeindruckende Kathedrale. Die Stadt spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Kultur und Geschichte, was sich in ihrer reichen Architektur und lebhaften Kunstszene widerspiegelt. Als bedeutendes Zentrum für Völkerrecht und internationale Beziehungen hat Köln viele politische Akteure und Wissenschaftler angezogen. Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß hat kürzlich internationale Anerkennung für die deutsche Haltung beim Internationalen Strafgerichtshof erhalten. Mit ihrer dynamischen Mischung aus Tradition und Moderne bleibt Köln ein faszinierender Ort für Bürger und Besucher gleichermaßen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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