Schleswig-Holstein will Taschengeldkonten für Kinder getrenntlebender Eltern erleichtern

Schleswig-Holstein will Taschengeldkonten für Kinder getrenntlebender Eltern erleichtern

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Schleswig-Holstein will Taschengeldkonten für Kinder getrenntlebender Eltern erleichtern

() – getrenntlebender sollen künftig leichter ein Taschengeldkonto eröffnen können. Bisher ist dafür die Zustimmung beider Elternteile nötig, künftig soll die Einwilligung des betreuenden Elternteils ausreichen.

Das hat die familienpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand (CDU) mitgeteilt.

Der Bundesrat wird sich auf Antrag Schleswig-Holsteins in seinen Fachausschüssen mit dem Thema befassen. Anschließend soll die aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

„Kinder können mit einem Taschengeldkonto den Umgang mit Geld lernen“, sagte Hildebrand.

Die Regelung soll verhindern, dass Kinder benachteiligt werden, wenn ein Elternteil nicht erreichbar ist oder die Zustimmung verweigert. „Das frühe Erlernen von Kontoführung darf Trennungskindern nicht weiter erschwert werden“, so Hildebrand weiter.

Der betreuende Elternteil soll künftig allein entscheiden können.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einem Supermarkt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU, Bundesrat, Schleswig-Holstein, Bundesregierung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kiel, Schleswig-Holstein

Worum geht es in einem Satz?

Kinder getrenntlebender Eltern sollen leichter ein Taschengeldkonto eröffnen können, indem künftig die Zustimmung des betreuenden Elternteils ausreicht, um ihnen das frühe Erlernen von Kontoführung zu erleichtern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Notwendigkeit, Kinder getrenntlebender Eltern zu unterstützen, indem ihre finanzielle Bildung erleichtert wird. Bisher benötigten sie die Zustimmung beider Elternteile, was bei Schwierigkeiten oder Weigerungen des nicht betreuenden Elternteils zu Benachteiligungen führte. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass der betreuende Elternteil allein entscheiden kann, um den Kindern den Zugang zu einem Taschengeldkonto zu ermöglichen und ihnen den Umgang mit Geld zu lehren.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik und Öffentlichkeit zeigen sich offen für die Anpassung der Regelung, die es Kindern getrenntlebender Eltern erleichtern soll, ein Taschengeldkonto zu eröffnen. Der Bundesrat wird das Thema prüfen, und die familienpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand betont die Wichtigkeit des frühen Umgangs mit Geld für die betroffenen Kinder.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Kinder können leichter ein Taschengeldkonto eröffnen, nur die Zustimmung des betreuenden Elternteils ist nötig, Kinder werden nicht benachteiligt, wenn ein Elternteil nicht erreichbar ist oder die Zustimmung verweigert wird, das frühe Erlernen von Kontoführung wird erleichtert, der betreuende Elternteil kann allein entscheiden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Dagmar Hildebrand (CDU) zitiert. Sie betont, dass "Kinder mit einem Taschengeldkonto den Umgang mit Geld lernen" sollen und dass das frühe Erlernen von Kontoführung Trennungskindern nicht weiter erschwert werden darf.

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