EU korrigiert Bürokratie-Regel auf Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern
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EU korrigiert Bürokratie-Regel auf Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Die Europäische Union hat ihre Praxis bei der sogenannten Bezugnahmeklausel geändert und folgt damit einem Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt mit.
Die Klausel hatte zuvor unnötigen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht verursacht.
Konkret ging es um die Richtlinie 2016/800 zu Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren. Bisher mussten nicht nur geänderte, sondern auch bestehende Normen, die der Richtlinie entsprachen, erneut veröffentlicht werden.
Diese Praxis hat die EU-Kommission nun überdacht und vereinfacht.
Bernhardt zeigte sich erfreut über die Entscheidung aus Brüssel. Sie hatte sich bei einem Besuch in der EU-Generaldirektion Justiz für die Änderung eingesetzt.
Die Ministerin betonte, dass die Korrektur der Handhabung die Übersichtlichkeit der Rechtsordnung verbessere und unnötige Bürokratie vermeide.
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Die EU hat ihre Praxis der Bezugnahmeklausel reformiert, um bürokratische Hürden bei der Umsetzung von Richtlinien, insbesondere der Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren, abzubauen, was auf einen Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Änderung der Bezugnahmeklausel durch die EU war der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern, um den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie 2016/800 zu Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren, zu reduzieren. Justizministerin Jacqueline Bernhardt hatte sich aktiv für diese Vereinfachung eingesetzt.
Die Politik, insbesondere Justizministerin Jacqueline Bernhardt, hat positiv auf die Änderung der EU-Praxis zur Bezugnahmeklausel reagiert, da sie mit der neuen Regelung bürokratischen Aufwand vermeiden und die Übersichtlichkeit der Rechtsordnung verbessern soll. Diese Anpassung basiert auf einem Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde von der EU-Kommission übernommen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
unnötiger bürokratischer Aufwand, Überarbeitung der Praxis durch die EU-Kommission, Verbesserung der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung, Vermeidung unnötiger Bürokratie
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, eine Stellungnahme von Justizministerin Jacqueline Bernhardt wird zitiert. Sie zeigte sich erfreut über die Entscheidung der EU und betonte, dass die Korrektur der Handhabung die Übersichtlichkeit der Rechtsordnung verbessere und unnötige Bürokratie vermeide.
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