Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente
Berlin () – Die ab 2026 geplante „Aktivrente“ und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnte nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
„Die Aktivrente stellt eine Ungleichbehandlung dar“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach der „Bild“ (Samstagausgabe). „Ich gehe davon aus, dass es Klagen geben wird. Und dass letztlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet.“ Bach erklärte, es gebe eine Möglichkeit, die steuerliche Bevorzugung der Rentner zu rechtfertigen, „wenn es darum geht, das Wachstum im Land zu stärken“.
Auch der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube hält die Aktivrente für verfassungsrechtlich problematisch. „Steuerverfassungsrechtlich handelt es sich hier in der Tat um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung, die einen besonderen Rechtfertigungsgrund braucht.“ Eine wirtschaftspolitische Begründung, etwa der Anreiz zur Weiterarbeit im Alter, sei denkbar.
Doch es bestünden Zweifel. „Insbesondere kann es zu erheblichen Mitnahmeeffekten kommen“, sagte Kube. Zudem werfe die neue Regelung Fragen zum Verhältnis zum steuerlichen Grundfreibetrag auf.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen aus dem Artikel sind:
Stefan Bach, Hanno Kube.
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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Bundesverfassungsgericht, Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube, Bild.
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Die geplante "Aktivrente" ab 2026 könnte laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen und möglicherweise zu Klagen führen, da sie eine Ungleichbehandlung von Rentnern darstellt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Diskussion um die "Aktivrente" und deren mögliche Verfassungswidrigkeit ist die geplante steuerliche Besserstellung von Rentnern ab 2026. Experten, wie der DIW-Steuerexperte Stefan Bach und der Verfassungsrechtler Hanno Kube, äußern Bedenken, dass diese Regelung eine Ungleichbehandlung darstellt, die gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen könnte. Sie befürchten potenzielle Klagen und eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Juristen die geplante "Aktivrente" als potenziell verfassungswidrig ansehen, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Medien und Experten warnen vor möglichen Klagen und Zweifeln an der Rechtfertigung der steuerlichen Besserstellung für Rentner.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: mögliche Klagen, Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht, verfassungsrechtliche Probleme, erhebliche Mitnahmeeffekte, Fragen zum Verhältnis zum steuerlichen Grundfreibetrag.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zitiert. DIW-Steuerexperte Stefan Bach äußert, dass die "Aktivrente" eine Ungleichbehandlung darstellt und erwartet, dass es Klagen geben wird, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Er weist zudem darauf hin, dass es eine rechtfertigende Begründung für die steuerliche Bevorzugung der Rentner geben könnte, um das Wachstum im Land zu stärken.
Berlin und die Aktivrente
Berlin, die pulsierende Hauptstadt Deutschlands, steht im Fokus der aktuellen Diskussionen rund um die geplante „Aktivrente“. Diese neue Regelung soll Rentner steuerlich begünstigen, was allerdings verfassungsrechtlich umstritten ist. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung warnen, dass dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden könnte. Auch in der politischen Arena gibt es Bedenken bezüglich möglicher Klagen, die bis zum Bundesverfassungsgericht führen könnten. Die Debatte um die Aktivrente wirft somit nicht nur wirtschaftliche, sondern auch grundlegende rechtliche Fragen auf.
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Ein Gedanke zu “Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente”
Aber eine Union stört sich doch nicht an der Verfassung. Das sollte also kein Problem sein.