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Gericht: Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen
Kiel () – Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, wie es am Freitag mitteilte.
Im konkreten Fall hatte sich eine Pflegehilfskraft am Unterarm tätowieren lassen. Anschließend entzündete sich die Stelle, woraufhin sie mehrere Tage krankgeschrieben war. Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung. Das Gericht sah darin kein Verschulden des Arbeitgebers, da die Klägerin das Risiko einer Entzündung bewusst eingegangen sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass bei bis zu fünf Prozent der Tätowierungen mit Komplikationen zu rechnen sei. Dies stelle kein fernliegendes Risiko dar. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt. Daher kann ich keine Namen auflisten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Arbeitsgericht Flensburg, Bundesarbeitsgericht
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Kiel, Flensburg
Worum geht es in einem Satz?
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie nach einer tätowierungsbedingten Komplikation arbeitsunfähig werden, da sie das Risiko bewusst eingegangen sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Gerichtsurteil war eine Klage einer Pflegehilfskraft, die nach einer Tätowierung aufgrund einer Entzündung arbeitsunfähig wurde und Entgeltfortzahlung forderte. Das Gericht entschied, dass sie das Risiko von Komplikationen bewusst eingegangen sei, weshalb der Arbeitgeber sich nicht um die Lohnfortzahlung kümmern müsse.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden hat, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Urteil wurde von der Öffentlichkeit und den Medien aufmerksam verfolgt, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und deren Risiken bei kosmetischen Eingriffen betrifft.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Entgeltfortzahlung ausgeschlossen, kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, Arbeitnehmer trägt Risiko für Komplikationen, Gericht sieht kein Verschulden des Arbeitgebers, Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein wiedergegeben, das den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach einer Tätowierung ablehnt.
Kiel – Eine Stadt mit maritimem Flair
Kiel, die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, liegt direkt an der Ostsee. Bekannt für ihren Hafen, spielt die Stadt eine wichtige Rolle im Schiffsverkehr und in der Marine. Die Kieler Woche, das größte Segelsportereignis der Welt, zieht jedes Jahr zahlreiche Besucher an. Neben maritimen Aktivitäten bietet Kiel auch eine lebendige Kulturszene, mit Museen und Festivals. Zudem ist die Stadt ein wichtiger Standort für Bildung und Wissenschaft, mit mehreren renommierten Hochschulen.
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