Bundesgerichtshof: Zwangsentsperrung von Smartphone rechtmäßig

Bundesgerichtshof: Zwangsentsperrung von Smartphone rechtmäßig

Bundesgerichtshof: Zwangsentsperrung von Smartphone rechtmäßig

() – Polizisten dürfen einen Verdächtigen auch körperlich zwingen, sein per Fingerabdruck zu entsperren.

Das hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer diese Woche veröffentlichten Leitsatzentscheidung beschlossen, über die der „Spiegel“ berichtet. Voraussetzung sei nur, so der BGH, dass eine zuvor gerichtlich angeordnete Durchsuchung „gerade auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient“ und „der beabsichtigte Datenzugriff trotz seiner Eingriffsintensität verhältnismäßig ist“.

In dem Fall aus Köln geht es um einen Erzieher, der trotz Verurteilung wegen Herstellung und Besitz von Kinderpornografie nebst einem gegen ihn verhängten Berufsverbot erneut als Babysitter tätig war. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden seine beiden Mobiltelefone beschlagnahmt. Da der Beschuldigte diese nicht freiwillig entsperrte, drückte ein Polizist dessen rechten Zeigefinger gewaltsam auf den Sensor. Auf dem Handy wurden dann tatsächlich Missbrauchsdarstellungen von Kindern gefunden.

Der BGH sieht dieses Vorgehen als zulässig an: Die dürfe ja auch zwangsweise Fingerabdrücke . Der Strafverteidiger Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschusses Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, hält das für „verfassungsrechtlich problematisch“: „Der Gesetzgeber müsste dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Smartphone-Nutzerinnen (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Christoph Knauer

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesgerichtshof (BGH), Spiegel, Berufsverbot, Ausschuss Strafprozessrecht der Bundesrechtsanwaltskammer.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe, Köln

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Polizisten Verdächtige körperlich zwingen dürfen, ihr Handy per Fingerabdruck zu entsperren, sofern dies im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung verhältnismäßig ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das Ereignis ist ein Fall, in dem ein Erzieher trotz Berufsverbot erneut als Babysitter tätig war und wegen Kinderpornografie verurteilt wurde. Bei einer Durchsuchung wurden seine Mobiltelefone beschlagnahmt, und da er diese nicht freiwillig entsperrte, wendete die Polizei Gewalt an, um Zugang zu den potenziell belastenden Daten zu erhalten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass solch ein Vorgehen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Polizisten einen Verdächtigen körperlich zwingen dürfen, sein Handy per Fingerabdruck zu entsperren, wenn dies im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung erfolgt. Diese Entscheidung ruft kritische Stimmen hervor, insbesondere von Juristen, die auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hinweisen und eine gesetzliche Grundlage fordern.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden: Polizisten dürfen einen Verdächtigen körperlich zwingen, sein Handy per Fingerabdruck zu entsperren, Voraussetzung ist eine gerichtlich angeordnete Durchsuchung, die auch dem Auffinden von Mobiltelefonen dient, der beabsichtigte Datenzugriff muss verhältnismäßig sein, die Polizei darf zwangsweise Fingerabdrücke abnehmen, das Vorgehen wurde vom BGH als zulässig angesehen, es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, der Gesetzgeber müsste eine eigene Rechtsgrundlage schaffen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der Strafverteidiger Christoph Knauer bezeichnet das Vorgehen der Polizei als "verfassungsrechtlich problematisch" und fordert, dass der Gesetzgeber dafür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen müsse.

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