Bundespolizei hat Zurückweisungspraxis erheblich verschärft
Wiesbaden () – Die Bundespolizisten an den deutschen Grenzen haben nach Angaben der Polizeigewerkschaften ihre Zurückweisungspraxis erheblich verschärft. „Unsere Kollegen werden jeden Asyl- und Schutzersuchenden zurückweisen, außer Schwangere, Kranke, unbegleitete Minderjährige. Die Weisung des Bundesinnenministers ist für die Beamten an der Grenze bindend“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für den Bereich Bundespolizei, der „Bild“ (Samstagausgabe).
Auch sein Kollege Heiko Teggatz von der Gewerkschaft DPolG bestätigte „Bild“, dass die Beamten ab jetzt alle Flüchtlinge, mit Ausnahme von besonders verwundbaren Personen, ins Nachbarland zurückschickten. Die Weisung „schreibt Zurückweisungen zwingend vor“, sagte Teggatz der „Bild“: „Die Bundespolizei kann so verfahren, bis möglicherweise ein Gericht etwas anderes entscheidet.“
Damit widersprechen die Polizei-Gewerkschafter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): Bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel hatte Merz betont, Deutschland kontrolliere „in etwa so wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr“. Bei diesen Kontrollen hatte die Bundespolizei aber keine Asylsuchenden zurückgewiesen, weil diese Praxis nach Ansicht der damaligen Bundesregierung gegen EU-Recht verstoßen hätte.
Angesichts der juristischen Unsicherheiten betonte Gewerkschafter Roßkopf: „Wir haben dem Innenministerium klar mitgeteilt: Wenn Gerichte im Nachgang feststellen, dass das Aussetzen der europäischen Regelungen und das Anwenden nationaler Gesetze rechtswidrig ist, dürfen die Bundespolizisten keinesfalls belangt werden. Die Verantwortung für die Maßnahmen liegt alleine beim Bundesinnenministerium.“ Auch Gewerkschafter Teggatz sieht die Haftung für „das polizeiliche Handeln ganz klar im Ministerium“.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv) |
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