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Migrationsrechtler warnt vor Bruch früherer Zusagen für Afghanen
Berlin () – Der Migrationsrechtler Winfried Kluth rät der neuen Bundesregierung, bei der Entscheidung über künftige Afghanistan-Aufnahmen bereits getroffene Zusagen zu berücksichtigen.
„Die Kritik der CDU wird unter anderem damit begründet, dass die Sicherheitsüberprüfungen bei den bislang aufgenommenen Personen unzureichend waren“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Das wird vom Auswärtigen Amt bestritten und kann von außen nicht tragfähig beurteilt werden. Eine neue Bundesregierung muss sich deshalb ein eigenes Lagebild verschaffen und dann eine Entscheidung treffen“, so Kluth. „Dabei sollten die Versprechungen aus der Vergangenheit, die ja noch in die Zeit der Regierungsverantwortung der CDU zurückreichen, berücksichtigt werden.“
Der Migrationsrechtler verwies darauf, dass die geschäftsführende Bundesregierung die Durchführung der Flüge damit begründet habe, dass es sich ausschließlich um Personen handle, denen bereits eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage erteilt worden sei. „Das bedeutet juristisch, dass diese Personen einen Anspruch auf Einreise geltend machen können. Der Hinweis auf den Koalitionsvertrag, in dem ein Ende aller Aufnahmeprogramme angekündigt wird, ist alleine kein Grund für eine rechtliche Neubewertung“, sagte Kluth.
Koalitionsverträge seien politische Absichtserklärungen und insoweit rechtlich nicht verbindlich. „Es gibt deshalb aus meiner Sicht auch keine Bedenken, dass die geschäftsführende Bundesregierung die Flüge organisiert und durchführt, um rechtliche Zusagen zu erfüllen“, so der SVR-Vorsitzende weiter.
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