Umwelthilfe: 120 Städte interessiert an Einweg-Verpackungssteuer

Umwelthilfe: 120 Städte interessiert an Einweg-Verpackungssteuer

Umwelthilfe: 120 Städte interessiert an Einweg-Verpackungssteuer

() – 120 Städte haben laut der Deutschen Umwelthilfe Interesse signalisiert, eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen. Das ergaben Umfragen der Umweltlobbyorganisation in den vergangenen beiden Jahren, über deren Auswertung das „Redaktionsnetzwerk “ (Dienstagausgaben) berichtet.


Demnach gaben fast 50 Städte zudem an, die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten zu wollen. Vor wenigen Tagen hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass die Tübinger Verpackungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz hofft jetzt, dass weitere Städte dem Tübinger Beispiel folgen und eine solche Steuer einführen. „Die Vermüllung von Straßen, Plätzen und Parks in Städten ärgert die tagtäglich und belastet unsere Umwelt“, sagte sie. Während die untätig bleibe, könnten die Städte und Gemeinden sich nun selbst gegen Einweg-Müll wehren.

„Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben sie endlich rechtliche Klarheit, für deren Einweg-Müll in die Verantwortung zu nehmen und für mehr Umweltgerechtigkeit zu sorgen“, so Metz. Sie rief Bürger dazu auf, ihre Stadt oder Gemeinde zu nennen, um gemeinsam mit der DUH einen Antrag auf Einführung der Steuer stellen zu können.

„Jede weitere kommunale Einwegverpackungssteuer wird den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, eine bundesweit einheitliche Einwegabgabe einzuführen“, so Metz. Sie erwarte insbesondere von den Städten, die bereits Interesse signalisiert hätten, dass sie nun Ernst machen und Verpackungssteuern einführen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Müllkippe (Archiv)

Berlin und die Einwegverpackungssteuer

Berlin spielt eine zentrale Rolle in der Diskussion um kommunale Steuern auf Einwegverpackungen, da die Stadt unter den 120 interessierten Städten ist. Die Initiative zur Einführung solcher Steuern zielt darauf ab, das Problem der Vermüllung in urbanen Räumen anzugehen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Städte, einschließlich Berlin, Umfragen durchgeführt, um das Interesse der Bürger und Geschäftstreibenden an dieser Maßnahme zu ermitteln. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer bietet zusätzliche rechtliche Klarheit für andere Städte, die ähnliche Maßnahmen ergreifen möchten. Die Bundesgeschäftsführerin der DUH ermutigt die Bürger Berlins, aktiv zu werden und eine entsprechende Steuer zu unterstützen, um nicht nur die Umwelt zu schützen, sondern auch Druck auf die Bundesregierung auszuüben.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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