Antidiskriminierungsbeauftragte lobt Selbstbestimmungsgesetz

Berlin () – Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, begrüßt das Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes an diesem Freitag. „Mit dem heutigen Tag wird endlich das verfassungswidrige Transsexuellengesetz abgelöst“, sagte Ataman den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

„Das Selbstbestimmungsgesetz, das nun in Kraft tritt, erleichtert das Leben von trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären in .“ Diese Menschen müssten sich künftig „nicht mehr erniedrigenden Fragen für psychologische Gutachten unterziehen und langwierige, teure Gerichtsprozessen auf sich nehmen, um ihr Geschlecht und Vornamen selbstbestimmt ändern zu lassen“.

Deutschland folge damit internationalen Standards, erklärte Ataman. „Viele Länder haben es bereits vorgemacht und aus ihren Erfahrungen wissen wir: Ein Selbstbestimmungsgesetz betrifft eine kleine Minderheit und hilft ihr. Für sie wird das Leben einfacher, für alle anderen ändert sich nichts – anders als vielfach behauptet.“

Gleichzeitig wies Ataman darauf hin, dass transgeschlechtliche Menschen besonders oft Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt seien, auch am Arbeitsplatz. „Allein in den vergangenen zwei Jahren haben sich rund 450 trans- und intergeschlechtliche Menschen mit ihren Fällen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet.“ Sie fordert daher stärkeren Schutz und die Aufnahme sexueller Identität als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zudem müsse auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert werden, um queere Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ferda Ataman (Archiv)

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