Berlin () – Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) vor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Der Vollzug eines Immobilienvertrags laufe „fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg“, heißt es in dem Entwurf. Dieses Verfahren verzögere die Abläufe bei Immobilienverträgen und verursache einen deutlichen Mehraufwand, weil „identische Daten mehrfach erhoben werden müssen“.
Die digitalen Abläufe sollen spätestens zum 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Die jeweiligen Startzeitpunkte würden von den Bundesländern per Rechtsverordnung bestimmt. Auf diese Weise soll den Verwaltungsbehörden „ein ausreichender Zeitraum“ für die Modernisierung verbleiben. Das Vorhaben stärke den deutschen Immobilienmarkt, hieß es im Ministerium. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung.
Nach Angaben des Justizministeriums werden jährlich mehr als eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Grundstücksübertragungen beurkundet. Neben dem Vollzug von Immobilienverträgen soll die Digitalisierung künftig auch für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gegenüber den Finanzämtern gelten. „Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht das Verfahren und baut so Bürokratie ab“, heißt es in dem Entwurf. Es sollen „strukturierte Datensätze“ zum Einsatz kommen, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen, war im Ministerium zu hören.
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